Gegen 2.15 Uhr war eine Streifenbesatzung auf der Heinrich-Nordhoff-Straße unterwegs, als sie bemerkte, dass ein BMW und ein VW Golf nebeneinander durch die Unterführung fuhren. Kurz nach der Tunnelausfahrt beschleunigten beide Fahrzeuge plötzlich stark. Die Beamten versuchten, mit ihrem Streifenwagen aufzuschließen. Als ihnen dies gelang, konnte eine Geschwindigkeit von 131 km/h gemessen werden.
Nachdem die jungen Fahrer den Streifenwagen bemerkt hatten, bremsten sie abrupt ab und fuhren zunächst langsamer weiter. Die Polizei forderte Verstärkung an, um die beiden Fahrzeuge zu stoppen. Schließlich gelang es den Beamten, die Fahrer an unterschiedlichen Stellen auf der Wolfsburger Landstraße in Richtung der A39 zu kontrollieren.
Der BMW-Fahrer, ein 18-Jähriger aus dem Landkreis Gifhorn, war mit einem 17-jährigen Beifahrer unterwegs. Überraschend: Sein Fahrzeug war erst am Freitagmorgen zugelassen worden. Der Golf-Fahrer, ebenfalls 18 Jahre alt und aus Wolfsburg, hatte zwei 17-jährige Freunde dabei.
Alkohol- und Drogentests verliefen bei beiden Fahrern negativ. Trotzdem hatten die jungen Männer am Ende der Nacht ein großes Problem: Die Polizei beschlagnahmte ihre Führerscheine und leitete Strafverfahren wegen Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen ein. Ihre Autoschlüssel wurden an berechtigte Personen übergeben, während die fünf Jugendlichen von Angehörigen abgeholt wurden.
Die Teilnahme an illegalen Straßenrennen kann schwerwiegende Konsequenzen haben. Seit 2017 gilt sie in Deutschland als Straftat und kann mit hohen Geldstrafen, Fahrverboten oder sogar Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren geahndet werden. Da es sich bei den beiden Fahrern um Fahranfänger handelt, könnte zudem der Verlust des Führerscheins auf lange Sicht drohen.
Immer wieder weist die Polizei daraufhin, dass derartige Rennen nicht nur für die Fahrer, sondern auch für unbeteiligte Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich sein können. Die Ermittlungen in dem Fall dauern an.