So soll der Mann im Juni 2024 in einem Braunschweiger Supermarkt erst geklaut, und dann eine Kassiererin mit einem Kaffeebecher beworfen haben. Zur letzten Tat soll es am 30. August 2024 in einem Wolfsburger Lebensmittelmarkt auf dem Laagberg gekommen sein. Nach einem Ladendiebstahl von zwei Polizisten angesprochen, leistete er Widerstand.
Beim Prozessauftakt gab der Angeklagte an, dass bei ihm vor 20 Jahren eine paranoide Schizophrenie diagnostiziert wurde. Der forensische Gutachter, Dr. Christian Wiedemann, besuchte den Angeklagten mehrfach. Der Mann, der in Gelsenkirchen geboren wurde, sei 32-mal in psychiatrischen Kliniken gewesen, habe jedoch die ärztlich verordneten Medikamente nicht genommen. Regelmäßig habe er entgegen ärztlichen Rates die Kliniken verlassen.
Der Angeklagte wohnte in Braunschweig, Salzgitter und Berlin sowie in einer Therapie-Einrichtung in Wolfsburg. Die meiste Zeit seines Lebens sei er obdachlos gewesen. Aktuell ist er in einem psychiatrischen Krankenhaus in Göttingen untergebracht. Zwei Mitarbeiter der Klinik begleiteten den Angeklagten in den Gerichtssaal. Die Hände des Mannes waren mit Handschellen an einem Bauchgurt befestigt.
Der Angeklagte war sich keiner Schuld bewusst. Bei der Untersuchung hat er angegeben, dass er noch nie einen Diebstahl begangen habe. Der Gutachter zeigte auf, dass der Mann in ganz Deutschland Straftaten begangen habe. In mehr als 20 Jahren hätten sich insgesamt 89 Einträge in seinem Auszug aus dem Bundeszentralregister (BZR) angesammelt. Dazu gehörten Diebstahl, Erschleichen von Leistungen, Beleidigungen und Bedrohung. In den vergangenen Jahren habe man aber die Verfahren gegen ihn wegen seiner Schuldunfähigkeit eingestellt.
Laut des Gutachters „lebt der Angeklagte im Moment“ und würde ständig gegen Regeln verstoßen. Je mehr Abstand er zu seinen Medikamenten habe, je mehr steigere sich seine Symptomatik und seine Gefährlichkeit. „Bis wohin er seine Taten steigert, kann ich nicht sagen“, so der Gutachter. Er sieht bei dem Mann „aber ein hohes Risiko für vergleichbare Straftaten“.
Krankheitsbedingt sei der Angeklagte nicht in der Lage, sein Verhalten zu steuern. Zumindest bei den Diebstählen in den Supermärkten sei seine Schuldunfähigkeit im Sinne des Paragrafen 20 des Strafgesetzbuches nicht mehr auszuschließen.
Der Angeklagte hat in Wolfsburg einen CD-Player auf eine Polizeibeamtin geschleudert. Sie sagte als Zeugin aus und konnte sich genau an den Einsatz auf dem Laagberg erinnern: „Der hat mich knapp auf Kopfhöhe verfehlt.“ Der CD-Player traf ein vorbeifahrendes Auto - der Fahrer fuhr weiter. Dann bewarf der Mann den Polizisten mit einer zuvor gestohlenen Feuerzeugpackung.
Zu der Tat am 21. April vergangenen Jahres sagte eine Mitarbeiterin des Cafés aus. Der Angeklagte habe zunächst nach einem Croissant und einem Kaffee gefragt. Sie habe ihm gesagt, dass das Café bereits geschlossen habe. Daraufhin forderte er Geld. Die Mitarbeiterin ging nicht auf die Forderung ein. Dann griff der Angeklagte zu einem Tortenmesser mit einer 20 Zentimeter langen Klinge. Er richtete das Messer mit einer Entfernung von etwa 40 Zentimetern auf die Zeugin. Die 25-Jährige zog sich in die Küche zurück und bat eine Kollegin um Hilfe. In dieser Zeit nahm der Angeklagte aus dem neben der Kasse stehenden Glas zehn Euro und verließ die Lokalität.
Am Freitag, 14. März, wurden die Plädoyers angehört und das Urteil verkündet. Der Angeklagte ist wegen versuchter besonders schwerer räuberischen Erpressung in Tateinheit mit Diebstahl für schuldig befunden worden und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt worden. Im Übrigen ist die Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet worden.