Wegen des Tatvorwurfs der Vergewaltigung unter Verwendung einer Waffe sitzt der 27-Jährige auf der Anklagebank. Seit 26. September vergangenen Jahres befindet sich der Mann in Untersuchungshaft. Am ersten Verhandlungstag sagten sowohl der Angeklagte als auch die 39-Jährige aus. Nach den Äußerungen der beiden Beteiligten steht Aussage gegen Aussage.
Laut Anklageschrift soll der 27-Jährige über eine Internetseite den Kontakt zu der 39-Jährigen hergestellt haben. Es sei die Vereinbarung getroffen worden, dass die 39-Jährige für eine Summe von 200 Euro eine Stunde lang unterschiedliche sexuelle Dienstleistungen erbringt.
Vor einem Nachbarhaus des Wohnhauses des 27-Jährigen habe er sich dann mit der Prostituierten getroffen. Anschließend habe er sie durch den rückseitigen Eingang seines Wohnhauses in das Mehrfamilienhaus geführt. Die 39-Jährige sei in der Annahme mitgekommen, dass der Angeklagte sie in seine Wohnung führe. Als sie jedoch gemerkt habe, dass es in den Keller gehe, habe sie ein ungutes Gefühl gehabt und habe aus dem Keller fliehen wollen.
In diesem Moment soll der Angeklagte jedoch ein Messer aus dem Ärmel gezogen haben und die Frau an sich gezogen haben. Er soll ihr gedroht haben, dass sie jetzt machen solle, was er wolle, dann werde ihr nichts passieren. Daraufhin habe die 39-Jährige ihn angefleht, sie nicht zu töten und gesagt, dass sie Mutter sei.
Der Angeklagte habe die Frau jedoch in den Kellerraum gedrängt und sie aufgefordert, Rock und Unterwäsche auszuziehen. Dann habe er ungeschützten Oralverkehr von ihr verlangt. Aus Angst um ihr Leben sei sie dieser Forderung nachgekommen.
Anschließend habe er das Messer wieder in den Ärmel gesteckt, jedoch sei es für die Frau weiterhin sichtbar gewesen. Anschließend habe er Analverkehr von ihr verlangt. Als dies nicht funktionierte, habe er den vaginalen Geschlechtsverkehr vollzogen und sie anschließend erneut zu Oralverkehr aufgefordert.
Die 39-Jährige habe anschließend gefragt, was mit dem vereinbarten Geldbetrag sei. Daraufhin soll der 27-Jährige gesagt haben, dass er das Geld holen wolle. Doch er habe nur den Tatort verlassen und sei nicht mehr zurückgekehrt.
Der Angeklagte wollte zunächst nichts zu den Vorwürfen sagen, entschloss sich dann aber doch noch dazu. Er bestritt, die Tat begangen zu haben. „Ich habe niemanden mit einem Messer bedroht, das würde ich nie tun“, sagte er. Er schilderte den Tattag folgendermaßen:
„Ich habe einen Joint geraucht und dann spontan Lust auf ein Treffen bekommen.“ Keine andere Frau habe Zeit gehabt, so dass er die 39-Jährige kontaktiert habe. Weil er zu jener Zeit aber auch eine weibliche Bekanntschaft gemacht hatte und er nicht wollte, dass seine Nachbarn dieser stecken, dass er etwas mit einer anderen Frau habe, habe er die 39-Jährige zum Hintereingang des Hauses bestellt.
Ihm sei gleich aufgefallen, dass das Alter der Prostituierten nicht gepasst habe. Dies sei auf der Internetseite mit 26 Jahren angegeben gewesen. Die Prostituierte habe ihm jedoch gesagt, dass das Alter nicht wichtig sei und begonnen, ihn zu becircen. Zudem habe sie ihm gedroht, dass ihr Freund auch noch in der Nähe sei und sie wisse, wo er wohne. Sie könne jederzeit jemanden schicken.
Daraufhin habe er sie nicht in seine Wohnung lassen wollen, sondern sie in den Keller geführt. Er habe ihr dort 150 Euro gegeben und habe die restlichen 50 Euro später zahlen wollen. Beim Oralverkehr habe sie gesagt, dass sie kein Kondom verwenden möchte. Anschließend habe sie noch 100 Euro mehr verlangt, weil das Treffen im Keller stattgefunden habe. Diese habe er holen wollen.
Als er in seiner Wohnung gewesen sei, habe er gesehen, wie die 39-Jährige mit einem Man vor der Haustür gestanden habe. Dies habe ihm Angst gemacht. Letztlich habe er das Haus durch den Hinterausgang verlassen.
Die Prostituierte berichtete, dass der 27-Jährige bei dem Treffen ein Messer gezogen habe. „Er hat gesagt, du machst, was ich will oder du bist tot.“ Dann habe er Oralverkehr ohne Kondom verlangt. „Es war abscheulich alles“, schilderte sie die Begegnung im Keller.
Auch, als der Angeklagte das Messer beiseite gelegt habe, habe sie es immer gesehen, da es neben ihm auf einem Hocker gelegen habe. Solch ein Erlebnis habe sie zuvor noch nie gehabt. In ihrer Heimat habe sie im Anschluss an den Vorfall psychologische Behandlung in Anspruch genommen. Dennoch arbeite sie heute weiterhin in ihrem Job.
Mit der Vernehmung weiterer Zeugen wurde die Verhandlung am 19. März fortgesetzt.