Im August 2020 war der Bande die letzte Fahrt nach Berlin zum Verhängnis geworden: Die Ermittler hatten die drei Männer (36, 34 und 35 Jahre alt) schon länger im Visier und griffen schließlich zu. Zuvor war die Bande abgehört worden und komplett von der Polizei observiert. Der 36-Jährige und der 35-Jährige aus Jembke im Landkreis Gifhorn waren in einem Pkw, getrennt von dem 34-Jährigen aus Wolfsburg, in die Bundeshauptstadt gefahren. Dort führten die beiden Gifhorner die Verkaufsgespräche, während der „Fahrer“ in seinem VW Golf wartete. Die beiden Verhandlungsführer nahmen schließlich eine Reisetasche mit rund 3,7 kg Marihuana entgegen, die im Pkw des 34-jährigen Fahrers verstaut wurden. Getrennt machten sich die drei Männer darauf auf den Heimweg.
Der „Drogentransporter“ wurde von der Polizei auf der Autobahn 2 gestoppt, auf dem Rastplatz Uhry zwischen Helmstedt und Wolfsburg. Dort durchsuchten die Beamten das Fahrzeug des 34-jährigen. Neben den schon erwähnten 3,7 Kilo Cannabis fanden sich dort außerdem noch 3000 Euro in bar an. Bei der Hausdurchsuchung des Mannes wurden zudem 140 Gramm Kokain sichergestellt. Die beiden anderen Männer wurden von der Polizei in Tappenbeck hinter der Ausfahrt der Autobahn 39 angehalten und kontrolliert. Bei der Durchsuchung stellte die Polizei dort unter anderem einen Rucksack sicher, in dem sich 26.000 Euro Bargeld befanden.
Nach Verlesung der Anklage durch die Staatsanwaltschaft am Braunschweiger Landgericht zogen sich die Vorsitzende Richterin, die Staatsanwältin und die drei Verteidiger der Angeklagten zu einem Rechtsgespräch zurück. Das Signal nach der halbstündigen Unterredung: Bewährungsstrafen für die drei Angeklagten kämen trotz der großen Menge an Cannabis durchaus in Betracht, da sich die Männer nicht nur vollumfänglich geständig zeigten, sondern auch ihr Vorstrafenregister keinerlei Einträge aufwies. Zudem gingen alle drei Männer einer geregelten Arbeit bei einem großen Automobilhersteller nach.
Für die Verhandlung vor dem Landgericht waren ursprünglich drei Verhandlungstage angesetzt. Bereits im Vorfeld war darauf verzichtet worden, für die Beweisaufnahme diverse Polizisten als Zeugen einzuladen. Die Protokolle der Beamten wurden in Kurzform verlesen. Trotzdem kam die Verhandlung auf eine Dauer von rund fünf Stunden. In ihren Einlassungen zeigten sich die Angeklagten reuig. Es sei „der größte Fehler ihres Lebens“ gewesen, die Drogen zu beschaffen, um sich ihr Gehalt aufzubessern. Der 34-jährige Kurierfahrer sei aufgrund seiner Spielsucht in die Drogendeals verstrickt worden. Der 36-Jährige gab an, in der Vergangenheit in Drogenkreisen verkehrt zu haben. Dort sei er angesprochen worden, ob er Haschisch besorgen könne.
Bei dem 35-Jährigen wurde es dann ein wenig kurios: Während die anderen beiden Angeklagten auf das beschlagnahmte Geld und Handys verzichteten, hätte er gerne von den sichergestellten 26.000 Euro 20.000 Euro zurückerhalten. Legales Geld sei mit illegalem vermischt worden. Er habe 2020 vorgehabt, sich in Wolfsburg bei einem Händler einen aufgemotzten Audi zu kaufen. Er kam ins Plaudern und schwärmte in allen Einzelheiten von den Felgen und der Lackierung seines Traumautos.
Das Urteil lautete am Ende: Der 36- und der 35-jährige Angeklagte wurden zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt. Der 36-Jährige muss eine Geldstrafe von 2000 Euro, der 35-Jährige aufgrund seines niedrigeren Einkommens eine Strafe von 1000 Euro zahlen. Der 34-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von 22 Monaten verurteilt. Die Strafe fiel aufgrund des Kokains, das unter das Betäubungsmittelgesetz fällt, höher aus. Auch er muss 2000 Euro Geldstrafe zahlen. Die Kosten des Verfahrens tragen die Angeklagten ebenfalls. Hinsichtlich aller Angeklagten stellte das Gericht fest, dass jeweils zwei Monate der verhängten Gesamtfreiheitsstrafe wegen rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung als vollstreckt gelten.