Die erwähnte Vorlage mit dem Vorschlag der Verwaltung macht gerade die Runde durch die Ratsgremien und soll im Rat verabschiedet werden. Im Ortsrat Mitte-West fanden die Pläne aus dem Rathaus jüngst die Zustimmung der Kommunalpolitik. In Almke/Neindorf und in Barnstorf/Nordsteimke wurden sie vor Kurzem abgelehnt.
Andere Ortsräte wie zum Beispiel Vorsfelde oder die Nordstadt sahen noch Beratungsbedarf. Auch im Bauausschuss gab es kürzlich keine Empfehlung aus der Politik, eine weitere Lesung ist erforderlich.
Was es mit den Plänen auf sich hat, erläuterte Stadtplanerin Silke Lässig kürzlich im Ortsrat Mitte-West: „Für jedes Bauvorhaben haben wir in Wolfsburg eine Stellplatzpflicht.“ Bei einem Café sei dabei die Zahl der Sitzplätze relevant: Für 20 Stühle müssten zwei Parkplätze zur Verfügung stehen. Bei einem Büro gehe es nach der Größe, bei 30 bis 40 Quadratmetern wäre dies ein Platz, für eine beispielhafte Bürofläche von 280 Quadratmetern müssten acht Parkplätze vorgehalten werden. Diese Regeln seien in ganz Niedersachsen gültig.
Für Wohnungsbau hätten dies bis Mitte 2024 ebenfalls gegolten, bis der Landtag die niedersächsische Bauordnung änderte. Damit sollten die Investitionen in Wohnungsbau gefördert und die Kosten gesenkt werden.
Bei der Wolfsburger Stadtverwaltung werde der Entscheid kritisch gesehen, es sei jetzt aber die Gesetzeslage, so Lässig.
Mit der Stellplatzpflicht könne auf verschiedene Weise umgegangen werden. Die eine Möglichkeit sei die sogenannte Baulast. Wenn auf dem eigenen Grundstück kein Platz für einen Stellplatz vorhanden sei, aber auf dem Nachbargrundstück – dann müsse das Grundbuch dahingehend geändert werden, dass die Stellplätze auf dem Nachbargrundstück ausgewiesen werden. Dabei handelt es sich um die sogenannte Ablöse. In der Innenstadt könne auch mit Mobilitätskonzepten gearbeitet werden. Die Stadtplanerin nannte als Beispiel eine Firma, deren Mitarbeiter größtenteils mit ÖPNV zur Arbeit anreisen. „Hier kann die Zahl der Stellplätze entsprechend reduziert werden. In der Innenstadt ist eine maximale Reduktion um 60 Prozent möglich“, erläuterte Lässig.
Möchte ein Investor ablösen, so muss ein Antrag gestellt werden, dem die Stadt zustimmen muss. Die Ablöse muss die Stadtverwaltung dann nutzen, um Infrastruktur zu finanzieren: zum Beispiel Parkhäuser, Stellplätze oder die Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs. Lehnt die Stadt hingegen den Antrag auf Ablöse ab, muss der Investor selbst Stellplätze bauen oder umplanen. „Er bekommt keine Baugenehmigung, wenn die Stellplatzpflicht nicht nachweisen wird“, so die Stadtplanerin.
Vor allem für die Entwicklung von Wolfsburgs Innenstadt könnte das relevant sein. Letztlich sei die Vorlage für dieses Stadtgebiet gedacht, so Lässig. Denn in diesem Gebiet sind die Ablösesummen am höchsten, am Nordkopf reichen sie an die 17.000-Euro-Marke heran, in der Kernstadt gar an die 33.000 Euro. Im Vergleich der zehn größten Städte in Niedersachsen stünde Wolfsburg mit den vorgeschlagenen 8.500 Euro „gut“ da. Denn: Hannover (12.800 Euro), Osnabrück (13.650) und Göttingen (12.357) verlangen eine deutliche höhere Ablöse pro Stellplatz.