Straftaten in Serie:
26-Jähriger muss ins Gefängnis
Mann zerstört Geldautomat und schlägt mehrere Scheiben von Geschäften in der Porschestraße ein

Ende Januar 2025 hatte der 26-Jährige bei Penny in der Porschestraße die Glastür mit einer Fußplatte eingeworfen.Foto: Gero Gerewitz
Wolfsburg. Zahlreiche Glassplitter auf dem Fußboden und ein völlig demolierter Geldautomat - dieses Bild bot sich Kunden der Commerzbank am 17. August vergangenen Jahres im Selbstbedienungsbereich in der Porschestraße. Ein 26-Jähriger gab zu, an jenem Tag mit einem Telefon auf das Display des Automaten eingeschlagen und ihn so zerstört zu haben. Die Bank schätzte den entstandenen Schaden auf mehr als 15.000 Euro.

Dies war nur eine von insgesamt sechs Straftaten, wegen der sich der junge Mann nun vor dem Strafrichter verantworten musste. Innerhalb weniger Tage beging er im August vergangenen Jahres gleich vier Straftaten, weitere zwei folgten im Januar dieses Jahres.

Am 22. August warf der 26-Jährige mit einem Stein die Fensterscheibe des Ladens von Optiker Ehme de Riese in der Kaufhofpassage ein. Anschließend griff er durch das in der Scheibe entstandene Loch und entwendete eine Brille im Wert von 525  Euro sowie ein Brillenetui im Wert von 5 Euro.

Am 27. August wurde der junge Mann im Kaufhof aus einer Bar verwiesen. Polizisten nahmen ihn in Gewahrsam. Als sie ihn durch den Kaufhof zum Streifenwagen brachten, spuckte der 26-Jährige einem Beamten ins Gesicht, sodass dieser ein starkes Ekelgefühl empfand. Weitere vier Tage später stahl der 26-Jährige einer anderen Person ein Smartphone im Wert von 279 Euro aus der Hosentasche.

Nach den ersten Taten kam der 26-Jährige in Untersuchungshaft, aus der er am 27. Januar dieses Jahres entlassen wurde. Noch in der Nacht auf den 28. Januar beging er erneut eine Straftat. Er warf bei Penny in der Porschestraße die Glastür mit einer Fußplatte ein und verschaffte sich so Zugang zum Vorraum des Marktes. Anschließend versuchte er, eine weitere Glastür einzuwerfen, um in den Markt zu gelangen. Dies misslang jedoch.

Anschließend zog er gleich weiter durch die Porschestraße und schlug bei Alligator die Schaufensterscheibe ein. Durch das entstandene Loch kroch er in den Laden. Dort entwendete er eine Laptoptasche und 13 Geldbörsen im Gesamtwert von 1.141 Euro.

Über seinen Verteidiger ließ der Angeklagte, der direkt aus der Haft in den Gerichtssaal kam, erklären, dass er die Taten alle begangen habe. Was sein Antrieb dazu gewesen sei, könne er sich heute selbst nicht mehr erklären. Dass er zumindest bei einer Tat alkoholisiert war, gab der Angeklagte ebenfalls zu.

Alkohol und Betäubungsmittel hätten im Leben des Angeklagten häufiger eine Rolle gespielt, übersetzte der Dolmetscher die Worte des Angeklagten. Seit 2020 halte er sich in Deutschland auf. Hier habe er versucht, sein Leben in den Griff zu bekommen, sei jedoch auf die schiefe Bahn geraten. Wegen Alkohol- und Drogenkonsums sei er auch schon im Awo-Psychiatriezentrum in Königslutter sowie in einer Klinik in Hannover gewesen. Sein Wunsch sei es, nicht in die Justizvollzugsanstalt zurück zu müssen, sondern eine Therapie zur Entgiftung anzufangen. „Was ich gemacht habe, tut mir echt leid“, sagte er. „Ich versuche jetzt, mein Leben in den Griff zu bekommen.“

Dass ihm das gelingen wird, daran hegten die Vertreter der Justiz Zweifel. Obwohl sich der 26-Jährige erst seit 2020 in Deutschland aufhält, enthält sein Bundeszentralregister bereits 14 Einträge. Unter anderem wurde er wegen Diebstahls, ­Besitzes von Betäubungsmitteln, Raubes, Hausfriedensbruchs, tätlichen Angriffs auf Voll­streckungsbeamte, Beleidigung und exhibitionistischer Handlungen bereits verurteilt.

Nur wenige Stunden vor Begehung der Taten fünf und sechs sei der Angeklagte erst aus der Haft entlassen worden, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Seine Rückfallgeschwindigkeit sei hoch, die in der Vergangenheit begangenen Taten zudem einschlägig. Bis auf das gestohlene Handy hätten alle Besitzer die gestohlenen Gegenstände zurückbekommen.

Doch der Staatsanwalt führte dem Angeklagten eindringlich vor Augen, dass dieser auch an den Gebäuden erhebliche Schäden angerichtet habe, die repariert werden mussten. Zudem betonte er, wie sich der Polizist gefühlt haben müsse, der in Ausübung seines Dienstes angespuckt worden sei. Dieser wisse nicht, ob er noch mit gesundheitlichen Folgen zu rechnen habe. Er forderte, den Angeklagten zu einer Haftstrafe von einem Jahr und sechs Monaten zu verurteilen. „Danach schreit die Verteidigung der Rechtsordnung“, sagte er. Außerdem beantragte er, den Haftbefehl aufrechtzuerhalten, da Fluchtgefahr bestehe. Eine Gefängnisstrafe von einem Jahr hielt der Verteidiger für angemessen.

Der Richter verurteilte den 26-Jährigen wegen Sachbeschädigung, Diebstahls in vier Fällen, davon einem Versuch, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungs­beamte und Beleidigung zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten. Angesichts der Vorgeschichte des Angeklagten komme eine Bewährungsstrafe nicht in Betracht, so der Richter.

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