Trotz Schulden: Wolfsburg investiert über 250 Millionen Euro
Genehmigung des Doppelhaushalts 2025/2026 liegt vor – Stadt Wolfsburg führt Sparkurs fort

Trotz Konsoldierungsmaßnahmen will die Stadt Wolfsburg weiterhin investieren. Der Doppelhaushalt 25/26 wurde nun ohne Beanstandungen genehmigt.Foto: Chantal Gilbrich
Wolfsburg. Die Haushaltssatzung der Stadt Wolfsburg für die Haushaltsjahre 2025/2026 wurde vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport Ende Juni uneingeschränkt genehmigt. Der Rat der Stadt Wolfsburg hatte die Satzung bereits in seiner Sitzung am 25. Februar beschlossen.

Damit ist gesichert: Wolfsburg bleibt auch in den kommenden zwei Jahren handlungsfähig und muss – anders als viele andere Kommunen – nicht in die Haushaltssicherung. Die Kommunalaufsicht beim Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport (MI) erkennt die Haushaltsplanung ausdrücklich an und würdigt insbesondere die fortgesetzten Konsolidierungsbemühungen – etwa durch den Verzicht auf neue Stellen.

Oberbürgermeister Dennis Weilmann erklärt: „Der genehmigte Haushalt gibt uns die notwendige Sicherheit, um wichtige Zukunftsthemen mutig anzugehen: von nachhaltiger Mobilität und moderner Innenstadtentwicklung über den Neubau der Hauptfeuerwache bis hin zu gezielten Investitionen in Bildung, Kinderbetreuung und Digitalisierung. Auch die Wohnbauentwicklung und die Stärkung von Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort haben für uns hohe Priorität. Trotz aller Herausforderungen gestalten wir Wolfsburg weiter aktiv und mit Zuversicht.“

Die Stadt Wolfsburg setzt trotz der Konsolidierung gezielt auf zukunftsweisende Investitionen. So stehen in den Planungsjahren 2025 und 2026 unter anderem Mittel für den Neubau der Hauptwache der Berufsfeuerwehr (43,3 Millionen Euro), den Glasfaserausbau in Grauen Flecken (40 Millionen Euro, den Neubau des Hauptgebäudes des Ratsgymnasiums (17,4 Millionen Euro), den Neubau der Primarstufe der Leonardo da Vinci Schule (9,7 Millionen Euro) sowie Investitionsmittel für das städtische Klinikum Wolfsburg (24,2 Millionen Euro) in Summe bereit. Insgesamt umfasst das Investitionsprogramm für 2025 142,8 Millionen Euro und in 2026 117,7 Millionen Euro.

Trotz der aktuellen Genehmigung bleibt die Haushaltslage der Stadt Wolfsburg angespannt. Ursächlich sind dafür vor allem externe Faktoren wie Kostensteigerungen im Sozial- und Jugendbereich sowie wachsende Aufgabenübertragungen von Bund und Land, denen keine ausreichende Gegenfinanzierung gegenübersteht. Die Stadt plant im Ergebnishaushalt mit Fehlbeträgen von 138,4 Millionen in 2025 und 132,5 Millionen Euro für 2026.

„Die uneingeschränkte Genehmigung durch das Land zeigt, dass unser Haushalt trotz erheblicher struktureller Unterfinanzierung realistisch, verantwortungsvoll und regelkonform aufgestellt ist“, erklärt Kämmerer Andreas Bauer. „Gleichzeitig offenbart sich in aller Deutlichkeit: Ohne strukturelle Reformen in der Finanzarchitektur zwischen Bund, Ländern und Kommunen wird der kommunale Handlungsspielraum zunehmend ausgehöhlt. Dennoch sind wir als Verwaltung auch gefordert, unseren Beitrag zu leisten um den städtischen Haushalt zu stabilisieren.“

Wesentliche Inhalte des Ergebnishaushaltes bilden die Schwerpunkte der kommunalen Aufgabenlandschaft wie Bildung, Betreuung von Kindern oder die soziale Infrastruktur, um insbesondere ältere Menschen und sozial benachteiligte Bevölkerungsgruppen zu unterstützen. So entfällt allein auf die Organisationseinheiten Jugend, Soziales und Schule für die beiden Haushaltsjahre ein Zuschussbedarf von 413,8 Millionen Euro.

Zudem wird die Verwaltung im Rahmen der fortschreitenden Digitalisierung modernisiert, um Arbeitsprozesse effizienter zu gestalten und den Bürgerservice zu verbessern. Darüber hinaus wächst der Anteil der Aufwendungen für Klimaschutz und nachhaltige Stadtentwicklung, um den kommunalen Beitrag zum Umgang mit dem Klimawandel zu leisten.

Die Stadt Wolfsburg will auch weiterhin an ihrer Konsolidierung arbeiten – und zugleich deutlich machen, dass Kommunen für eine nachhaltige Haushaltsführung verlässliche Rahmenbedingungen und eine bessere Finanzausstattung durch Bund und Land benötigen. Der Doppelhaushalt 2025/2026 tritt nach der Veröffentlichung am 9. Juli in Kraft.

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