„Dumme Idee“: Autorennen
auf der B 248 endet vor Gericht
Zwei junge Berufskraftfahrer (23 und 25 Jahre) aus Wolfsburg werden zu Geldstrafen und Fahrverboten verurteilt

Auf der B248 zwischen Ehra und Brome hielt die Polizei die beiden jungen Männer an.Foto: Marijan Murat
Brome. Kraftfahrzeugrennen auf deutschen Straßen sind verboten. Daher ist es ohnehin keine gute Idee, derartige Wettfahrten zu starten. Richtig blöd ist es allerdings, wenn es sich bei den beiden Beteiligten auch noch um Busfahrer handelt, bei denen beim Entzug des Führerscheins auch der Job auf dem Spiel steht.

Dies sahen die beiden jungen Männer, die sich wegen eines verbotenen Kraftfahrzeugrennens nun einer Gerichtsverhandlung stellen mussten, mittlerweile auch so. „Es war eine dumme Idee von uns. Wir haben es schon an dem Punkt bereut, als wir von der Polizei angehalten wurden“, sagte der 25-jährige Angeklagte.

Er hatte sich am 12. Oktober vergangenen Jahres um 0.45 Uhr mit einem 23-Jährigen ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen auf der Bundesstraße 248 - von Ehra Richtung Brome fahrend - geliefert. Mit einem Citroën und einem Volvo fuhren die beiden Männer auf der B248, mit dem Ziel, die Unterschiede ihrer Autos in einem Beschleunigungsrennen zu testen.

Sie verabredeten sich telefonisch und zählten von drei bis null herunter. Dann fuhr der 25-Jährige mit seinem Volvo auf die Gegenfahrbahn, um den 23-Jährigen, der mit seinem Citroën mit Tempo 130 auf der richtigen Fahrbahnseite fuhr, zu überholen. Über eine Strecke von etwa 900 Metern lieferten sich die beiden Männer das Rennen. Dann wurden sie von der Polizei angehalten. Die Beamten hatten das Geschehen beobachtet.

Den Polizisten gegenüber gaben die Männer sofort das verbotene Rennen zu. Darüber hinaus erzählten sie freiwillig ­Details, die man ihnen sonst nicht oder nur schwer hätte nachweisen können. Der Richter sagte, dass dies ein Ausnahmefall sei, dass ein derartiges Verhalten freimütig sofort eingeräumt würde. Die Beamten hätten das Geschehen ja beobachtet, sagte der 25-Jährige. „Was soll man da leugnen, das bringt ja nichts.“

Er sei sehr nervös gewesen, als die Beamten die beiden Männer angehalten haben. Es war die erste Polizeikontrolle in der Art für mich“, sagte er. Beide Männer hätten Feierabend gehabt und denselben Weg nach Hause. So sei es spontan zu dem Wettrennen gekommen. „Ich bereue zutiefst, was ich getan habe“, sagte er. „Es war eine schwachsinnige und dumme Idee“, sah auch der 23-Jährige ein. „Ich weiß nicht, was uns da getrieben hat.“

Beide Männer hatten Strafbefehle erhalten, gegen diese aber Einspruch eingelegt, sodass es überhaupt erst zur Gerichtsverhandlung kam. Allerdings war der Einspruch nur darauf ­beschränkt, die Frage zu klären, ob die beiden jungen Männer ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen sind oder nicht.

Dass eine Einziehung des Führerscheins für beide Berufskraftfahrer erhebliche Folgen hätte, wurde schnell deutlich. Er stehe mit seinem Arbeitgeber in Kontakt, sagte der 25-Jährige. Sollte ihm der Führerschein entzogen werden, könne er im Betrieb bleiben und in der Fahrdienstleitung eingesetzt werden.

Schlechter sah es bei dem 23-Jährigen aus. Bei einer Entziehung des Führerscheins verliere er den Job, sagte er. Es drohe Arbeitslosigkeit. Zudem würden Kosten von rund 10.000 Euro entstehen, wenn er zu einem späteren Zeitpunkt den Busführerschein und Personenbeförderungsschein wieder beantragen müsste.

Beide jungen Männer haben sich in ihrem bisherigen Leben noch nichts zu Schulden kommen lassen. Sowohl im Bundeszentralregister als auch im Verkehrszentralregister gab es für beide keine Einträge. Auch nach dem verbotenen Rennen hätten sich beide im Verkehr einwandfrei verhalten und in den vergangenen neun Monaten bewiesen, dass sie die Verkehrsregeln achten und zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet sind, argumentierten beide Verteidiger in ihren Plädoyers. Eine vorläufige Entziehung der Führerscheine war seinerzeit nicht angeordnet worden, sodass beide Männer in den vergangenen Monaten weiterhin ihrem Job nachgehen konnten.

Der Verteidiger des 25-Jährigen plädierte dafür, seinem Mandanten den Führerschein nicht zu entziehen, sondern lediglich ein Fahrverbot von sechs Monaten zu verhängen. Auch der Anwalt des 23-Jährigen plädierte auf ein Fahrverbot, deren Dauer er in das Ermessen des Gerichts stellte. Sein Mandant sei heute nicht mehr ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen, sagte er.

Beide Männer hatten Glück. Der Richter entzog ihnen die Führerscheine nicht, sondern verhängte gegen beide Männer lediglich ein Fahrverbot von sechs Monaten. Zudem muss der 25-Jährige eine Geldstrafe von 2.000 Euro sowie der 23-Jährige eine Geldstrafe von 1.750 Euro zahlen.

„Bei Ihnen beiden ist es ein Grenzfall“, wandte sich der Richter an die Angeklagten. Ein klassischer Rennfahrer auf deutschen Straßen habe üblicherweise diverse Voreinträge - ob es im Bundeszentralregister oder im Verkehrsregister sei. Beides sei bei beiden Männern nicht der Fall. Zudem würden beide im Jahr tausende von Kilometern fahren und seien dabei noch nie aufgefallen. Auch in den vergangenen neun Monaten hätten sie sich anstandslos im Straßenverkehr verhalten.

Daher kam er zu dem Schluss: „Sie sind charakterlich nicht ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen.“ Eine Entziehung der Führerscheine sei daher nicht notwendig, eine Sperre jedoch unumgänglich. Gleichzeitig redete er beiden Männern ins Gewissen, dass ihre Aktion nicht nur „selten dämlich“, sondern auch äußerst gefährlich gewesen sei. Es hätte nur ein Fahrzeug entgegenkommen müssen und der Fall hätte dramatische Folgen haben können.

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