9,6 Millionen Euro: Stadt begrüßt
neues Fördergesetz
Trotz Finanzspritze mahnt Wolfsburg Unterfinanzierung der Kommunen an

Die Stadt Wolfsburg begrüßt den Kabinettsbeschluss zum Kommunalfördergesetz.Foto: Roland Hermstein
Wolfsburg. Die Niedersächsische Landesregierung hat einen Gesetzentwurf zur Bereitstellung von Fördermitteln in Höhe von 600 Millionen Euro an Kommunen beschlossen. Damit hat das Land auf eine langjährige Forderung der Kommunen reagiert, bürokratische Hürden im Förderwesen abzubauen und den tatsächlichen Bedarf vor Ort besser berücksichtigen zu können. In 2025 sollen 6,4 Millionen und 2026 3,2 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Auch Wolfsburg wird davon profitieren.

Die Stadt Wolfsburg begrüßt ausdrücklich den Kabinettsbeschluss zum Entwurf des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG). Die mit dem Gesetz verbundene Vereinfachung des Förderzugangs sowie die vorgesehene pauschale und budgetierte Verteilung der Mittel stellen einen wichtigen Schritt in Richtung einer kommunalfreundlicheren Förderpraxis dar, heißt es in einer Pressemitteilung der Stadt Wolfsburg.

„Mit dem Kommunalfördergesetz geht das Land einen wichtigen Schritt auf die niedersächsischen Kommunen zu. Finanzmittel können zukünftig einfacher und unbürokratischer weitergeleitet werden. Kurzfristig soll Wolfsburg dadurch 9,6 Millionen Euro an zusätzliche Mitteln aus dem Pakt für Kommunalinvestitionen erhalten. Diese Mittel können aber nur der erste Schritt zu einer fairen Zuweisungspraxis sein. Denn Fakt ist: Niedersächsische Kommunen leisten viel, sind aber chronisch unterfinanziert“, bekräftigt Oberbürgermeister Dennis Weilmann.

Die Stadt Wolfsburg sehe in dem neuen Gesetz auch ein Signal für die öffentliche Förderlandschaft, die bislang häufig unter dem hohen administrativen Aufwand und der Unsicherheit im Mittelabruf gelitten habe. Durch das schlanke Verfahren und die garantierten Auszahlungsbeträge für die beiden Haushaltsjahre werde ein Mindestmaß an Planungssicherheit geschaffen – ein wichtiges Fundament in Zeiten multipler Herausforderungen.

Zugleich weist die Stadt Wolfsburg darauf hin, dass auch dieses begrüßenswerte Vorhaben nur ein Teil der Lösung sein könne. Die finanziellen Handlungsspielräume der Kommunen seien weiterhin durch strukturelle Unterfinanzierung, steigende Sozialausgaben, Fachkräftemangel und wachsende Aufgabenlast begrenzt.

Kämmerer Andreas Bauer betont: „Die 600 Millionen Euro für die niedersächsischen Kommunen beziehungsweise die 9,6 Millionen Euro für Wolfsburg sind ein wichtiges Instrument in der Finanzierung von Investitionsmaßnahmen. Mit den vorgesehenen Mitteln werden wir die hohen investiven Finanzierungsbedarfe zumindest ein wenig senken können.“

Das Saldo aus Investitionstätigkeit betrage 2025 -124,9 Millionen Euro sowie 2026 -91,9 Millionen Euro. Fördermittel ersetzen aber laut Andreas Bauer keine dauerhafte und bedarfsgerechte Finanzausstattung. „Es darf nicht zur Normalität werden, dass Kommunen von Sonderregelungen für Fehlbeträge Gebrauch machen oder auf neue Investitionspakte von Bund und Land hoffen müssen. Dennoch freuen wir uns natürlich über dieses Signal vom Land.“

Auch angesichts der zahlreichen Transformationsprozesse – demografischer Wandel, Klimaanpassung, Digitalisierung – betont die Stadt Wolfsburg die Notwendigkeit, Kommunen nicht nur als „Ausführungsorgane“ von Landes- und Bundespolitik zu verstehen, sondern als aktive, mitverantwortliche Gestalter gesellschaftlicher Entwicklung. Die Verwaltung werde sich bis zur Beschlussfassung im Landtag nun intensiv mit den konkreten Rahmenbedingungen des Gesetzes befassen.

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