Jugendpornos: Polizei findet Videodateien
27-jähriger Wolfsburger muss sich vor Gericht verantworten – Verhandlung wird fortgesetzt

Ein 27-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Wolfsburg verantworten.Foto: Bettina Jaeschke
Wolfsburg. Da war der Angeklagte etwas zu gesprächig. Statt eines Urteils im Verfahren wegen Abrufens und Besitzens jugendpornografischer Inhalte erwartet einen 27-jährigen Wolfsburger nun möglicherweise eine Nachtragsanklage, zumindest aber eine Überprüfung des Falls durch die Staatsanwaltschaft Hannover.

Darum geht es: Der Wolfsburger musste sich vor Gericht verantworten, weil er sich durch andere Internetnutzer eine Videodatei mit jugendpornografischen Inhalten übermitteln ließ und diese auf seinem Rechner speicherte. Im Rahmen einer Wohnungsdurchsuchung wurden entsprechende Inhalte im Oktober 2023 bei dem jungen Mann gefunden.

Der Angeklagte räumte die Tat vor Gericht ein. Ebenfalls bei der Durchsuchung gefunden wurden gelöschte Dateien, acht davon mit kinderpornografischem Inhalt und zwei mit jugendpornografischem Inhalt. Da die Staatsanwaltschaft bei gelöschten Dateien davon ausgehe, dass sie den Besitz nicht nachweisen könne, seien diese daher nicht mit angeklagt worden, erläuterte der Richter.

Als der Angeklagte, der bereits eine Psychotherapie absolvierte, während der Verhandlung davon berichtete, dass das Speichern des Videos am Anfang seiner Therapie geschehen sei und für ihn einen Rückfall darstellte, erwähnte er auch, dass es bei den acht gelöschten Dateien mit kinderpornografischem Inhalt und den zwei Dateien mit jugendpornografischem Inhalt dasselbe gewesen sei.

Diese Aussage konnte der Richter nicht ignorieren. „Wir können jetzt nicht sagen, diese Dateien gibt es nicht“, sagte er. „Sie sind da und sie sind ausgewertet worden“, fügte er hinzu. „Die Ausgangslage hat sich damit geändert. Möglicherweise gebe es nun eine Nachtragsanklage. Auf jeden Fall gehe der Fall noch einmal zur Prüfung an die Staatsanwaltschaft Hannover zurück, ergänzte die Staatsanwältin. Die Verhandlung muss an einem neuen Termin fortgesetzt werden.

Der Angeklagte hatte bei einer vorherigen Verurteilung das Absolvieren einer Psychotherapie als Auflage erhalten. Diese fand in der Zeit von August 2023 bis Oktober 2024 statt. Als er zu Therapiebeginn den Rückfall gehabt habe, habe er sich damit sofort an seine Therapeutin gewandt, berichtete der 27-Jährige. „Ich habe mich schlecht gefühlt damit, dass ich einen Rückfall hatte“, sagte er. Gleichzeitig berichtete er, dass er während der Therapie aufgearbeitet habe, welchen Nutzen er als Konsument entsprechender Dateien habe, ihm gleichzeitig aber vermittelt worden sei, welche Schäden die Opfer durch entsprechende Aufnahmen davontragen.

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