Wolfsburg: Land verlängert Mietpreisbremse
Landesregierung beschließt Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung

Niedersachsen verlängert Mietpreisbremse bis Ende 2029: Bauminister Grant Hendrik Tonne informiert, was das für Wolfsburg und andere betroffene Gebiete bedeutet.Foto: Shireen Broszies
Wolfsburg. Die Landesregierung Niedersachsen hat am Dienstag eine wichtige Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung beschlossen. Für Wolfsburg bedeutet das: Die Mietpreisbremse und der Schutz vor Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen bleiben über das Jahresende hinaus bestehen und gelten nun bis zum 31. Dezember 2029.

Damit reagiert das Land auf die anhaltende angespannte Lage auf dem Wohnungsmarkt. Bauminister Grant Hendrik Tonne betont die Bedeutung der Regelung: „Es ist uns wichtig, dass die Mieterinnen und Mieter in Wolfsburg weiter durch die Mietpreisbremse geschützt werden. Wir als Landesregierung haben uns deshalb dafür eingesetzt, dass das Instrument in Wolfsburg und anderen betroffenen Gebieten nach dem Jahreswechsel ununterbrochen weitergelten kann. Bezahlbares Wohnen ist eine der drängendsten sozialen Herausforderungen unserer Zeit.“

Die Mietpreisbremse sorge dafür, dass Mieten nicht unverhältnismäßig steigen und auch Menschen mit niedrigerem Einkommen bei einem Wohnungswechsel in ihrem Quartier bleiben könnten.

Zudem schützt die Verordnung Mieter vor Umwandlungen von Bestandswohnungen in Eigentumswohnungen. Der sogenannte Umwandlungsschutz gilt in Wolfsburg für Gebäude mit mehr als fünf Wohnungen. Genehmigungspflichtige Umwandlungen werden damit genauer geprüft. Ziel ist es, bezahlbaren Wohnraum zu erhalten und die soziale Struktur der Wohnquartiere zu stabilisieren.

Die Mietpreisbremse bedeutet konkret, dass bei einer Wiedervermietung die Miete höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen darf. Seit 1. Januar 2025 galt diese Regelung bereits in Wolfsburg und 56 weiteren niedersächsischen Kommunen. Die ursprünglich bis Ende 2025 befristete Gebietsbestimmung konnte nun dank einer Verlängerung auf Bundesebene um vier Jahre ausgedehnt werden, was Mietern in den betroffenen Städten langfristig mehr Planungssicherheit bietet.

Auch der Umwandlungsschutz nach § 250 Baugesetzbuch wird bis Ende 2029 fortgesetzt. Damit wird sichergestellt, dass in Wolfsburg größere Wohnungsumwandlungen weiterhin genehmigungspflichtig sind. Hintergrund ist eine Änderung des Baugesetzbuchs, die der Landesregierung ermöglicht, diese Gebietsbestimmung für fünf Jahre vorzunehmen.

Wolfsburg ist damit neben Städten wie Hannover Braunschweig und Osnabrück eine der 57 Kommunen in Niedersachsen, die von den verlängerten Regelungen profitieren. Weitere betroffene Städte und Gemeinden sind unter anderem Buxtehude Lüneburg Stade und Uelzen sowie zahlreiche kleinere Gemeinden und Inselorte.

Mit der Verlängerung reagiert die Landesregierung auf steigende Mieten und die wachsende Nachfrage nach Wohnraum in attraktiven Städten. Mieterinnen und Mieter in Wolfsburg können somit auch in den kommenden Jahren darauf vertrauen, dass die Mietpreisbremse greift und ihr Wohnumfeld stabil bleibt. Bauminister Tonne verweist darauf, dass die Kombination aus Mietpreisbremse und Umwandlungsschutz wesentlich dazu beiträgt, den sozialen Zusammenhalt in den Städten zu sichern.

Die Verlängerung gilt unmittelbar und tritt ohne Unterbrechung in Kraft. Für Wolfsburgerinnen und Wolfsburger bedeutet dies Planungssicherheit bei Mieten und bei Wohnungswechseln. Eigentümer von größeren Wohngebäuden müssen weiterhin Genehmigungen einholen, bevor sie Wohnungen in Eigentumseinheiten umwandeln. Damit bleibt bezahlbarer Wohnraum in Wolfsburg erhalten und die Stadt setzt ein deutliches ­Zeichen für sozialen ­Wohnungsbau und den Schutz der Mieter.

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