Bei selbst übernommenen Reparaturen gilt demnach ein Stundensatz von mindestens 10 Euro als angemessen. Zum Teil wurden vor Gericht auch 12 bis 15 Euro pro Stunde anerkannt. Für einen höheren Stundenlohn müsste man als Versicherter zum Beispiel selbst entsprechende Berufserfahrung haben.
Um spätere Konflikte zu vermeiden, rät der BdV dazu, den Stundensatz vor Beginn der Arbeiten schriftlich mit der Versicherung zu vereinbaren. Außerdem sollte man Art, Dauer und Umfang der Eigenleistungen genau dokumentieren. (DPA)