Neben der seit mehr als zehn Jahren bestehenden Niederlassungsförderung berücksichtigt die überarbeitete Richtlinie auch eine Bestands- und Innovationsförderung. Damit sollen Praxen gezielt bei der Weiterentwicklung unterstützt werden – etwa in den Bereichen Praxisorganisation, Kooperation, Digitalisierung, Delegation und Barrierefreiheit. Gleichzeitig werden Förderbedingungen konkretisiert, unter anderem durch klarere Vorgaben zur Mittelverwendung, feste Fristen sowie eine Begrenzung der Fördersumme auf maximal 100.000 Euro pro Maßnahme bei einem Eigenanteil von mindestens 50 Prozent.
„Eine verlässliche medizinische Versorgung ist ein zentraler Bestandteil der Daseinsvorsorge und ein entscheidender Faktor für die Lebensqualität in unserer Stadt“, betont Oberbürgermeister Dennis Weilmann. Mit der Weiterentwicklung der Förderrichtlinie setze die Stadt ein klares Signal für die Schaffung langfristiger Perspektiven sowohl für die Ärzte als auch für die Bürger.
Aus fachlicher Sicht zielt die Anpassung darauf ab, die Förderinstrumente noch stärker an den tatsächlichen Bedarfen auszurichten. „Wir haben in der praktischen Umsetzung gemerkt, dass es mehr Klarheit braucht, um die konkrete Verbesserung der ärztlichen Versorgung noch deutlicher zu erreichen“, erläutert Gesundheitsdezernent Andreas Bauer. „Mit der Neufassung schaffen wir passgenauere Rahmenbedingungen und ermöglichen es auch, dass für die Grundversorgung besonders relevante Facharztgruppen von der Förderung profitieren.“
Ergänzend zur Praxisförderung soll die Nachwuchsgewinnung weiter gestärkt werden. Hier gelte es, frühzeitig einen Anreiz zu schaffen, die ärztliche Ausbildung mit einer späteren Tätigkeit in Wolfsburg zu verknüpfen.
Mit Mitteln in Höhe von bis zu 620.000 beziehungsweise 670.000 Euro aus Ergebnis- und Investivhaushalt soll die Maßnahme, über die derzeit beraten wird, finanziert werden. Eine abschließende Entscheidung ist für die Ratssitzung im März vorgesehen.