Frau fährt Hund an – als sie helfen will, beißt er zu
Halter muss sich vor dem Amtsgericht Gifhorn verantworten

Ein Hund hatte eine Frau mehrfach gebissen, als sie dem Tier helfen wollte.Foto: pixabay
Gifhorn. Ein Hundehalter aus Wolfsburg wurde nun vom Amtsgericht Gifhorn wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt: Sein Hund hatte am 8. September eine Frau mehrfach gebissen.

Der Richter merkte gleich zu Beginn des Verfahrens an: „Sie wussten, dass der Hund bissig ist, es hat ja schon knapp einen Monat vorher einen Vorfall gegeben.“ Dies bestätigte der Angeklagte, ein Rentner aus Wolfsburg. „Ja, genau deswegen bin ich mit dem Hund ja auch extra weit raus in die Feldmark gefahren und war mit ihm knapp 400 Meter von der Straße entfernt unterwegs.“

Genau in dem Moment, in dem der Wolfsburger sich seine Schuhe zugebunden hatte, hat der Hund ein Tier gesehen. „Ein Wiesel oder eine Ratte“, vermutete der Wolfsburger. Der Hund habe „Vollgas gegeben“ und sei dem Tier hinterher – dabei habe sich die Leine gelöst, die sich der Halter ums Handgelenk geschlungen hatte. „Ich bin natürlich sofort hinterher“, sagte der Wolfsburger.

An einer Straße sei der Hund schließlich angefahren worden, als er unvermittelt auf die Fahrbahn gelaufen sei. „Als die Fahrerin ausstieg, ist sie mit erhobenen Armen auf meinen Hund zugegangen“, berichtete der Wolfsburger. Er habe noch gerufen: „Weg von dem Hund, weg von dem Hund“, aber da sei es bereits zu spät gewesen – der Hund hatte die Frau mehrfach gebissen. „Der Hund hat als Welpe Erfahrung mit Gewalt gemacht“, sagte der Halter. „Die erhobenen Arme müssen die Aggression ausgelöst haben. Es tut mir so leid!“ Ein weiterer Autofahrer habe die Situation falsch eingeschätzt und die Polizei wegen einer Schlägerei alarmiert.

Für den Richter war die Sache klar: „Hier handelt es sich um eine Fahrlässigkeit. Der Hund hätte sich nicht losreißen dürfen. Dafür müssen Sie als Halter geradestehen.“ Er verurteilte den Wolfsburger zu einer Zahlung von 30 Tagessätzen zu je 40 Euro, also insgesamt 1.200 Euro. Der Wolfsburger sei bisher nicht vorbestraft, in vollem Umfang geständig und bereue den Vorfall aufrichtig.

Der Wolfsburger hatte jedoch auch bereits einen Bußgeldbescheid von der Stadt Wolfsburg erhalten. „Von dem wussten wir leider nichts. Aber der Bußgeldbescheid wird hiermit aufgehoben, das bereits gezahlte Bußgeld wird auf die neue Summe in voller Höhe angerechnet.“ Der Angeklagte merkte an, dass die Summe für seine Lebensumstände dennoch sehr hoch sei. „Wie soll ich das bezahlen?“ Der Richter informierte ihn, dass entweder eine Ratenzahlung möglich sei oder auch eine Leistung von gemeinnütziger Arbeit. Das Urteil ist rechtskräftig.

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