Es gibt zahlreiche medizinische Indikationen am Fuß, die ohne ärztliche Überweisung nicht behandelt werden dürfen. “Wenn ein Patient beispielsweise mit einem eingewachsenen Zehennagel oder Nagelpilz zu uns kommt, darf ich ihn ohne ärztliche Diagnostik nicht behandeln”, erklärt Mathias Heuberber.
Aber das ändert sich nun. Denn dank seiner sektoralen Heilpraktikererlaubnis hat er ab sofort die Befugnis, Anamnesen zu erstellen, Diagnosen zu stellen und Rezepte auszustellen.
Das erweitert sein Behandlungsspektrum und ermöglicht ab sofort die Versorgung von Patienten, die sonst keinen Zugang zu bestimmten podologischen Therapien hätten. “Während meiner umfassenden Weiterbildungsmaßnahme habe ich mein Wissen und Verständnis in Sachen Fußkrankheiten umfassend erweitert, und kann Patienten nun noch gezielter und effektiver behandeln.“