Die Reichskriegsflagge sei ein gerne genutztes Symbol von Rechtsradikalen, da sie – entgegen der Hakenkreuzfahne – nicht gesetzlich verboten ist. „Uns wurde durch einen aufmerksamen Bürger ein Foto von der Fahne zugetragen“, sagt der Kreisvorsitzende der Linken, Jakob Ole Lenz, gegenüber der PAZ.
„Das Hissen einer solchen Fahne mitten in Peine ist rechtsradikale Provokation, auf die es eine zivilgesellschaftliche Antwort braucht“, betont Lenz. Es dürfe keine Normalisierung von rechtsradikalen Gedanken, Argumenten oder Symbolen geben.
„Im vorliegenden Fall handelt es sich um die Kriegsflagge des Norddeutschen Bundes von 1867 bis 1921. In dieser Form stellt die Flagge strafrechtlich keinen Verstoß dar“, sagt auch Malte Jansen, Sprecher der Peiner Polizei. Spätere Formen der „Reichskriegsflagge“, insbesondere aus dem Dritten Reich mit Hakenkreuz oder ähnlichen Symbolen, seien hingegen verboten. Das ist auch auf der Internetseite des Bundesverfassungsschutzes nachzulesen. In Einzelfällen könne das Zeigen der Flagge in der Version wie hier eine Ordnungswidrigkeit darstellen. Regelmäßig ist das der Fall im Kontext von rechtsextremen Demonstrationen oder Ähnlichem.
Bei Ordnungswidrigkeiten ist nicht die Polizei zuständig, sondern die zuständige Kommune – in diesem Fall also die Stadt Peine. „Der Sachverhalt ist der Stadt bekannt. Derzeit wird geprüft, ob gegebenenfalls eine Ordnungswidrigkeit vorliegen könnte. Sollte sich das bestätigen, wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet“, sagt die Sprecherin der Stadtverwaltung, Petra Neumann.