„In Stederdorf brennt es nicht häufiger als anderswo“, sagt Hanne. „Aber häufig ist das Ausmaß der Brände sehr groß.“ Dies sei bei den Bränden der Firma EWL Verpackungen, bei den Firmen im Gewerbegebiet an der Edemissener Straße und aktuell im Palettenlager und bei der Autovermietung so gewesen. „Deshalb stellt sich die Frage, ob die Schäden auch vermindert oder sogar hätten verhindert werden können“, hebt Hanne hervor.
Hanne, der viele Jahre die Berufsfeuerwehr in Braunschweig leitete, meint bei den drei von Bränden betroffenen Objekten in Stederdorf Defizite beim Brandschutz festgestellt zu haben: Dies seien zum einen mit brennbaren Stoffen, darunter auch Fahrzeuge, zugestellte oder zu kleine Abstandsflächen zu Nachbargebäuden sowie nicht ausreichende Löschwasserversorgungen. „Das führt zum einen zur Brandausweitung, zum anderen müssen weit entfernte Löschwasserentnahmestellen über lange Schlauchleitungen angebunden werden und das dauert“, erklärt er.
Im Falle des Brandes an der Edemissener Straße im Juli 2022 macht Hanne auch die großflächige Bebauung ohne feuerbeständige Abtrennungen der Nutzungseinheiten sowie eine seiner Aussage nach unzulässige Nutzung von Hallen als Garagen für den Umfang des Feuers verantwortlich.
Dabei seien der Brandschutz, Grenzabstände und Anforderungen an Bauteile in der niedersächsischen Bauordnung und anderen Rechtsvorschriften geregelt. Der Branddirektor a. D. hat laut eigener Aussage bereits mehrfach die Bauaufsichtsbehörden bei Stadt und Landkreis Peine auf Defizite im vorbeugenden Brandschutz aufmerksam gemacht. „Leider habe ich eher abweisend formulierte Antworten erhalten.“ Dabei stünden die Bauaufsichtsbehörden in der Pflicht: Sie müssten tätig werden, wenn baurechtswidrige Zustände zu befürchten seien.
So sei etwa die Kreisverwaltung verpflichtet, Brandverhütungsschauen durchzuführen. „Ein Brandschutzprüfer muss prüfen, ob in besonderen Objekten Mängel vorliegen, die zu einer Brandgefahr führen können und ob Mängel vorliegen, die die Rettung von Menschen gefährden oder wirksame Löscharbeiten behindern können“, schildert Hanne. Doch auch wenn die Kreisverwaltung Vorsorge im Brandschutz als Ziel vorgegeben habe: „Die Umsetzung dieser Vorsorge ist leider nicht erkennbar“, kritisiert Hanne, der davon ausgeht, dass in den drei Großbrand-Objekten keine Brandverhütungsschauen durchgeführt wurden.
Der Sprecher der Kreisverwaltung, Fabian Laaß, erklärt zu den Vorwürfen: „Eine Brandverhütungsschau durch den Brandschutzprüfer wurde auf dem Gelände - in der Lkw-Werkstatt und in der Lagerhalle - vorgenommen. Von einer Lagehalle geht im Allgemeinen keine besondere Brandgefahr für Personen und/oder die Umwelt aus.“ Eine Brandverhütungsschau sei nach niedersächsischem Brandschutzgesetz durchzuführen, wenn von einer Anlage oder einem Objekt eine erhöhte Brandgefahr ausgehen würde. „Beziehungsweise, wenn im Falle eines Brandes, einer Explosion oder eines anderen Schadenereignisses eine besondere Umweltgefährdung oder eine Gefahr für das Leben besteht“, so Laaß.
Generell sei der Brandschutzprüfer des Landkreises zuständig für die Brandverhütungsschauen im gesamten Kreisgebiet - einschließlich der Stadt Peine. Im Kreis Peine gebe es rund 500 brandschaupflichtige Objekte, die in regelmäßigen Abständen zu überprüfen seien. Gesetzliche Vorgaben über die Häufigkeit der Überprüfungen gebe es nicht. Der Sprecher weiter: „Pro Jahr werden vom Brandschutzprüfer des Landkreises Peine rund 40 Brandverhütungsschauen durchgeführt. Priorität haben dabei zunächst die Objekte von Schutzbefohlenen, wie beispielsweise Pflegeheime, Kindertagesstätten oder Schulen.“ Und die Löschwasserversorgung obliege den örtlichen Gefahrenabwehrbehörden - somit den Gemeinden und der Stadt Peine.
Auch Petra Neumann, Sprecherin der Peiner Stadtverwaltung, nimmt Stellung: „Im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren prüft die Stadt Peine die Einhaltung der bauordnungsrechtlichen Vorschriften, zu denen auch die Grenzabstandsvorschriften und die Brandschutzanforderungen gehören.“ Die Brandschadenermittlung obliege allerdings nicht der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Peine.
Zur Frage hinsichtlich der Löschwasserversorgung erklärt Neumann, dass die Grundversorgung an Löschwasser im Stadtgebiet gegeben sei.