Wichtig: Für den Menschen ist die Viruserkrankung nach Behördenangaben ungefährlich, der Umgang mit den Tieren oder der Verzehrt von Fleisch oder Milch- beziehungsweise Milcherzeugnissen deshalb unproblematisch.
„Bereits wenn sich erste Symptome zeigen, die den Ausbruch der Blauzungenkrankheit befürchten lassen, besteht Anzeigepflicht“, betont der Sprecher der Landkreis-Verwaltung, Fabian Laaß. Der Anzeigepflicht sei sowohl durch die Tierhalter, durch alle Personen, die diese Tiere privat oder beruflich betreuen, begleiten oder transportieren oder auch durch Tierärzte unverzüglich nachzukommen, wenn diese von dem Ausbruch einer anzeigepflichtigen Tierseuche oder von Erscheinungen, die den Ausbruch einer solchen Tierseuche befürchten lassen, Kenntnis erhalten.
Tierhalterinnen und Tierhalter, die Schafe, Ziegen, Rinder, Alpakas, Lamas oder gegebenenfalls auch Wildwiederkäuer wie Rehe oder Damwild halten, sind aufgerufen, ihre Tiere gut zu beobachten und bei entsprechenden Symptomen ihren Tierarzt und das Veterinäramt zu informieren. Der Verlauf der Erkrankung kann insbesondere bei Schafen sehr schwer sein, aufgrund der durch die Symptomatik bedingten Leiden und Schmerzen ist eine tierärztliche Behandlung unerlässlich.
Die Symptome bei Rindern sind unter anderem Entzündungen und Ablösungen der Schleimhäute. Bei Schafen gehören Fieber, Apathie und Absonderung von der Herde hinzu. Es kommt zur Schwellung der Maulschleimhäute und Schaumbildung vor dem Maul. Die Zunge und der Hals können anschwellen und die Zunge kann aus dem Maul hängen. Der Name der Krankheit kommt daher, dass die Zungen von erkrankten Tieren manchmal blau gefärbt sind.
Die Krankheit wird von einer bestimmten Art blutsaugender Mücken, sogenannter Gnitzen, übertragen. Aufgrund des feuchtwarmen Wetters in den vergangenen Wochen sind diese Insekten derzeit besonders aktiv. „Die Krankheit wird grassieren, solange es warm bleibt“, fürchtet deshalb Wendelin Schmücker, Vorsitzender des Fördervereins der Deutschen Schafhaltung. Erst beim Einsetzen winterlicher Witterung seien keine Neuinfektionen mehr zu erwarten.
Die Wahrscheinlichkeit von Mückenstichen lässt sich bei den Tieren durch die Gabe von mückenabwehrenden Mitteln senken. „Infizierte Tiere sind ebenfalls mit Insekten abwehrenden Mitteln zu behandeln, um die weitere Verbreitung einzudämmen. Hierzu empfehlen wir eine Beratung durch den behandelnden Tierarzt“, sagt Laaß.
Darüber hinaus sind seit wenigen Wochen Impfstoffe gegen das BTV-Virus Serotyp 3 auf dem Markt. Sie schützen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegen das Ausbrechen von Krankheitserscheinungen bei einer guten Verträglichkeit des Impfstoffes beim Tier. „Zwar kann auch bei geimpften Tieren noch eine Infektion auftreten, aber in der Regel sind die Krankheitserscheinungen bei diesen deutlich milder. Hierfür kann eine Beihilfe für die Impfung seitens der Tierseuchenkasse gewährt werden“, so der Kreissprecher.
Zur Vermeidung der Ausbreitung der Blauzungenkrankheit des Serotyps 3 bei empfänglichen Tierarten wurde den Tierhaltern per Allgemeinverfügung genehmigt, ihre Tiere freiwillig mit einem zugelassenen inaktivierten Impfstoff gegen BTV-3 oder, bis ein zugelassener Impfstoff verfügbar ist, mit einem immunologischen Tierarzneimittel, dessen Anwendung durch die Zweite Verordnung über bestimmte Impfstoffe zum Schutz vor der Blauzungenkrankheit (BTV-3-ImpfgestattungsV) gestattet wurde, impfen zu lassen. „Im Landkreis Peine haben von 158 Schafhaltern leider erst 15, von 65 Ziegenhaltern erst vier ihre Tiere durch die Impfung schützen lassen, somit wurden insgesamt seit Verfügbarkeit des BTV-3 Impfstoffes erst etwas mehr als 800 Tiere geimpft“, erklärt Fabian Laaß.
Jede Impfung gegen die Blauzungenkrankheit muss dem zuständigen Veterinäramt innerhalb von sieben Tagen nach der Durchführung der Impfung unter Angabe der Registriernummer des Betriebs, des Datums der Impfung, des verwendeten Impfstoffes inklusive Chargennummer und bei Rindern unter Angabe der Ohrmarken, bei Schafen, Ziegen, Lamas und Alpakas unter Nennung der Anzahl der geimpften Tiere mitgeteilt und bei Rindern, Schafen und Ziegen in der sogenannten Hi-Tier-Datenbank eingetragen werden. Einschränkungen für den Handel in der infizierten Zone Niedersachsen sowie in weitere nicht freie Gebiete bestehen für von Ausbrüchen betroffene Betriebe nicht. Bekannt infizierte Tiere dürfen für den Zeitraum der akuten Infektion und bei klinischer Symptomatik nicht mehr transportiert werden.