Sie stellten fest, dass der vorgelegte polnische Führerschein eine Fälschung war. Nun wurde der Fall vor dem Amtsgericht in Peine verhandelt.
Der seit Oktober 2017 in Peine lebende Familienvater von sechs Kindern im Alter von einem bis achtzehn Jahren ist langzeitarbeitslos und lebt vom Bürger- und Kindergeld. Bei der Verhandlung wurde ihm eine Dolmetscherin zur Seite gestellt. Angeblich war der 43-Jährige nach einem Hinweis eines Freundes nach Warschau in Polen gefahren, um sich dort einen Führerschein mit allen notwendigen Unterlagen und Prüfungen zu holen. Vorab habe er etwa 1.150 Euro als Vorkasse gezahlt, der Führerschein sei ihm nach rund drei Wochen wie versprochen zugeschickt worden, sagte er.
„Mein Freund hatte alles mit der illegal handelnden Firma organisiert. Ich war wohl zu gutgläubig“, versuchte der Vater von sechs Kindern sein Verhalten zu erklären. Allerdings hätte ihm schon die Angabe eines von Warschau rund 180 Kilometer entfernten angeblichen Wohnortes den Betrug aufzeigen müssen, denn nach seinen Angaben war er dort noch nie in seinem Leben.
Der Mann ist nicht das erste Mal wegen einer solchen Angelegenheit aufgefallen: Im Bundeszentralregister wurden bereits zwei ähnliche Fälle gegen ihn notiert. Er hat dort Einträge wegen des vorsätzlichen Fahrens mit offensichtlich gefälschten Fahrerlaubnissen aus Moldawien und Kasachstan.
In ihrem Plädoyer sah die Staatsanwältin die erhobenen Anklagepunkte als bestätigt an. Der Angeklagte habe die Urkundenfälschung mindestens billigend in Kauf genommen, so ihre Einschätzung.
Sie forderte für das Fahren ohne Fahrerlaubnis in Tateinheit mit Urkundenfälschung eine Gesamt-Geldstrafe von 105 Tagessätzen je zehn Euro, insgesamt also 1.050 Euro, sowie eine Führerscheinsperre von sechs Monaten und die Übernahme der Verfahrenskosten.
Sein Verteidiger bat um eine milde Strafe für seinen Mandanten, da er sich einsichtig zeige und gern arbeiten wolle. Der Richter schloss sich jedoch der Forderung der Staatsanwältin vollumfänglich an. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Revision beantragt werden.