Eine der wenigen Gemeinden, die bereits die neuen Hebesätze für 2025 beschlossen hat, ist Hohenhameln. Die Grundsteuer A, die für land- und forstwirtschaftliche Betriebe wie Bauernhöfe, Ackerland, Waldbestände und Wiesen gezahlt werden muss, liegt demnach bei 851 Prozent und damit 281 Prozentpunkte höher als 2024 (570). Die Grundsteuer B, die für Grundstücke fällig wird, sinkt im kommenden Jahr um 43 Prozentpunkte auf 525. Unverändert bleibt die Steuer für Gewerbeflächen bei 400 Prozent.
Edemissen hat die Steuern bereits 2024 deutlich erhöht. Die Grundsteuern A und B stiegen von 390 auf 490 Prozent in 2024. Die Gewerbeflächensteuer wurde ebenfalls angehoben – von 360 auf 390 Prozent. Wo die Hebesätze für 2025 liegen werden, ist noch offen. „Die Haushaltsberatungen für 2025 finden in den kommenden Fachgremien und im Rat im Dezember statt“, teilt Oliver Völkening von der Edemisser Verwaltung mit. Erst dann seien belastbare Aussagen darüber möglich, ob der Rat eine erneute Änderung vorsehe.
So wie in Edemissen haben der IHKN-Umfrage zufolge viele Kommunen bereits vor Umsetzung der Reform kräftig an der Steuerschraube gedreht. So haben 2022 rund zehn Prozent der Kommunen und 2023 sowie 2024 jeweils mehr als 20 Prozent der Kommunen ihre Hebesätze für die Grundsteuer erhöht. „Die Entwicklung der vergangenen Jahre ist eindeutig und lässt befürchten, dass das von Seiten der Regierung formulierte Ziel einer aufkommensneutralen Reform verfehlt wird“, sagt IHKN-Präsident Matthias Kohlmann.
Viele Kommunen befänden sich derzeit noch in der Phase der Datenerfassung und -bearbeitung, da oftmals noch nicht alle relevanten Informationen vom Finanzamt vorliegen. Modellrechnungen seien teilweise in Arbeit oder stünden kurz bevor. „Im Ergebnis können aktuell – knapp drei Monate vor Inkrafttreten der neuen Grundsteuerreform – die Hebesätze für das Jahr 2025 in den allermeisten Gemeinden noch nicht benannt werden“, so Kohlmann weiter, der die Befürchtung äußert, dass die Grundsteuerreform zum versteckten Kostentreiber für Unternehmen und Bürger werde.
So liegen auch in vielen Gemeinden des Landkreises Peine noch keine Hebesätze für 2025 vor, darunter etwa in den Gemeinden Ilsede, Wendeburg und Lengede. Allerdings sei in diesen Kommunen aktuell keine Anhebung geplant, heißt es von Seiten der Verwaltungen. Auch für die Stadt Peine liegen noch keine Zahlen für das kommende Jahr vor. Im Jahr 2024 liegen Gewerbesteuer A und B bei 435 Prozent (Vorjahr: 425) und die Gewerbesteuer bei 440 Prozent (Vorjahr 435).
Im laufenden Jahr haben niedersachsenweit 202 Städte und Gemeinden ihren Hebesatz der Grundsteuer B erhöht – exakt so viele wie im vergangenen Jahr. Durchschnittlich wurde der Satz um deutliche 46,2 Prozentpunkte angehoben. Insgesamt 21 Kommunen haben ihren Hebesatz sogar um 100 Prozentpunkte und mehr erhöht, wie etwa die Gemeinde Edemissen.
Bei der Gewerbesteuer haben der IHKN zufolge in diesem Jahr 171 Städte und Gemeinden in Niedersachsen ihren Gewerbesteuerhebesatz erhöht, das entspricht 18,2 Prozent der 941 Kommunen mit Hebesatzrecht in Niedersachsen. Im Durchschnitt wurde der Satz um 28,7 Prozentpunkte angehoben. 767 Kommunen haben ihren Hebesatz nicht geändert und lediglich in drei Kommunen konnte eine Senkung verzeichnet werden.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung fordert die IHK Niedersachsen, dass sich die Kommunen bei der Festlegung der Hebesätze für 2025 unbedingt von der Aufkommensneutralität leiten lassen sollten. Damit diese gesetzliche Vorgabe erfüllt werden könne, sollte es aus IHKN-Sicht ein Informationsangebot geben, mit dem Bürger und Unternehmen transparent einsehen können, mit welchem Hebesatz Aufkommensneutralität gewährleistet wäre. „Da die Veröffentlichung eines aufkommensneutralen Hebesatzes in Niedersachsen gesetzlich vorgeschrieben ist, wäre es ein logischer Schritt, über ein Portal oder durch ein vergleichbares Angebot für Transparenz zu sorgen“, so Frank Hesse, IHKN-Sprecher für Wirtschaftspolitik und Mittelstand. Die IHKN werde dazu den zuständigen Ministerien einen Vorschlag machen.