Nach einer kurzen verbalen Auseinandersetzung mit gegenseitigen Beschimpfungen sollen sich die Mütter der streitenden Kinder aktiv eingeschaltet haben. Dabei soll die 37-jährige Angeklagte aus Syrien – Hausfrau und Mutter von drei Kindern, zehn, vier und drei Jahre alt - eine 38-jährige Türkin zu Boden geschubst und geschlagen haben. Dabei sollen neben Ohrfeigen auch intensive Faustschläge und Tritte gegen den Kopf und Körper der Geschädigten gefolgt sein.
„Sie hat mir mein Kopftuch heruntergerissen und auf den Boden geworfen, als sie mich von hinten angriff. Anschließend hat sie mich mit dem Kopftuch gewürgt, mir den Mund zugehalten sowie meine Zunge mit ihren Fingern im Mund zurückgedrückt und immer wieder auf mich eingeschlagen, sodass ich keine Luft mehr bekam und mir schwarz vor Augen wurde“, schilderte das vermeintliche Opfer den Tatverlauf aus ihrer Sicht. Wie die Angeklagte diesen geschilderten Tatverlauf mit nur zwei Händen und ihren Füßen fast zeitgleich durchführen konnte, das blieb im Amtsgericht Peine in der Hauptverhandlung ungeklärt. Würgen, Mund zuhalten und zeitgleich schlagen und treten - da blieben bei den Prozessbeteiligten einige Fragezeichen. Der Streit wurde durch anwesende Erwachsene beendet.
Die Angeklagte schilderte im Prozess den Tathergang völlig anders. Sie bestätigte den Streit der kleinen Kinder und ihre Auseinandersetzung mit der 38-jährigen. Wobei sie die angeblich Geschädigte nur geschubst haben will. „Die Vorwürfe stimmen nicht! Meine Kinder werden von der Kontrahentin immer wieder bedroht und geschlagen. Sie haben Angst vor der Türkin. Wir wohnen im gleichen Hochhaus in der Südstadt. Dort gab es schon seit längerer Zeit – seit Juli 2023 - immer wieder Auseinandersetzungen mit der Frau“, erklärte die Angeklagte.
Die Geschädigte ließ sich im Peiner Klinikum eine Schädelprellung, Brust- und Lendenwirbelprellung sowie ein Bauchtrauma attestieren. Sie verbrachte drei Tage stationär im Krankenhaus. Im März 2024 soll ein Zahnarzt dem Opfer drei Zähne gezogen haben. Nach ihren Angaben soll es sich dabei um Folgen der Schlägerei handeln. Über einige Widersprüche sowie die Glaubwürdigkeit der jeweiligen Aussagen müssen sich die Prozessbeteiligten Gedanken machen. Beide Parteien lehnen eine Aussprache generell ab.
Da kurz vor Prozessbeginn noch weitere fünf Zeugen benannt wurden, konnte der Prozess nicht im geplanten Zeitfenster bis zum Urteil geführt werden. Die Verhandlung soll am 4. November im Amtsgericht Peine mit weiteren Zeugenanhörungen und Urteilsverkündung fortgesetzt werden.