2025: Mehr Kindergeld, Gaspreis steigt Von A wie Abwasser bis Z wie Zahnfüllung: In diesem Jahr gibt es viele Neuerungen
Peine. Nach Weihnachten und Silvester erst einmal durchatmen, auch finanziell? Zum Jahreswechsel wird das nicht so ganz einfach. Es stehen einige Änderungen an, die auch die Menschen im Landkreis Peine betreffen - und die zum Teil die Geldbörsen belasten werden. Eine Übersicht.■ Trinkwasser: Beim Trinkwasser wird die Gebühr um vier Cent auf 1,92 Cent pro Kubikmeter angehoben. Die Grundgebühr für jeden Anschluss bis DIN 50 wird von 96 Euro um zwölf Euro auf 108 Euro erhöht. Für einen Einzelhaushalt mit rund 41 Kubikmetern Verbrauch ergibt sich so beim Trinkwasser eine Mehrbelastung von 1,14 Euro pro Monat, für einen Vierpersonenhaushalt mit 164 Kubikmetern Verbrauch wären es pro Kopf 39 Cent pro Monat.■ Abwasser: Deutlich höher fällt die Preissteigerung im Abwasser-Bereich aus: Dort sind es beim durchschnittlichen Verbrauch eines Ein-Personen-Haushalts von rund 38 Kubikmetern 2,62 Euro im Monat mehr und im Vier-Personen-Haushalt mit dem durchschnittlichen Verbrauch von 152 Kubikmetern 1,87 Euro pro Kopf pro Monat. Die Grundgebühr je Anschluss bis DIN 50 steigt von 108 auf 120 Euro. Und die Niederschlagswassergebühr je Quadratmeter erhöht sich von 30 auf 33 Cent.■ Strom: Zum Jahreswechsel passen die Stadtwerke Peine ihre Strom- und Gaspreise an. In der Grundversorgung sinkt der Stromarbeitspreis für einen Jahresverbrauch bis 3.499 Kilowattstunden um 1,19 Cent je Kilowattstunde brutto (1 Cent/Kilowattstunde netto). Bei einem Jahresverbrauch ab 3.500 Kilowattstunden reduziert sich der Arbeitspreis um 0,95 Cent je Kilowattstunde brutto (0,80 Cent/Kilowattstunde netto). Der Grundpreis für einen Jahresverbrauch bis 3.499 Kilowattstunden steigt um 1,19 Euro pro Monat brutto (1 Euro/Monat netto). Bei einem durchschnittlichen Jahresverbrauch von 4.000 Kilowattstunden spart ein Haushalt in diesem Jahr rund 38 Euro.■ Gas: In der Grundversorgung steigt der Gasarbeitspreis um 1,31 Cent je Kilowattstunde brutto (1,10 Cent/Kilowattstunde netto), und der Grundpreis erhöht sich um 2,38 Euro pro Monat brutto (2 Euro/Monat netto). Ein Haushalt mit einem durchschnittlichen Erdgas-Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden zahlt in diesem Jahr rund 290 Euro mehr.■ Deutschland-Ticket: Bislang kostete das Deutschland-Ticket im Bundesgebiet 49 Euro pro Monat im Abo. Ab Januar werden es 58 Euro sein. Das D-Ticket Job ist weiterhin 30 Prozent günstiger als das reguläre Deutschland-Ticket. Es kostet im nächsten Jahr 40,60 Euro monatlich oder weniger, je nach Zuschusshöhe des Arbeitgebers. Das Abo läuft weiter, sofern es nicht gekündigt wurde - das muss bis zum 10. eines Monats passieren, damit die Kündigung zum Monatsende erfolgt.■ Grundsteuern: Zum 1. Januar 2025 tritt in Deutschland das neue Grundsteuerrecht in Kraft. Die Kommunen werden in den kommenden Wochen die neuen Bescheide verschicken. Die müssen laut Gesetz für 2025 aufkommensneutral sein - heißt, die Kommunen dürfen nicht mehr Geld durch die Grundsteuern einnehmen als 2024.■ Mindestlohn: Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar auf 12,82 Euro brutto in der Stunde. Gleichzeitig erhöht sich die unterste Minijob-Grenze auf 556 Euro brutto.■ Intelligente Stromzähler: Private Haushalte können sich ab Januar ein intelligentes Messsystem – einen sogenannten Smart-Meter – einbauen lassen. Für Haushalte mit einem Jahresstromverbrauch von über 6.000 Kilowattstunden oder einer Photovoltaik-Anlage mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung ist der Einbau jetzt sogar verpflichtend.■ Echtzeitüberweisung: Künftig sollen Geldüberweisungen innerhalb von zehn Sekunden auf dem Konto des Empfängers eingehen - egal, zu welcher Tageszeit die Überweisung getätigt wurde.■ Zahnfüllungen: Ab dem 1. Januar ist Amalgam für neue Zahnfüllungen verboten. Als Ersatz dienen zahnfarbene Kunststofffüllungen.■ Altkleider: Alle alten Textilien müssen ohne Ausnahmen künftig im Altkleidercontainer entsorgt werden – egal, in welchem Zustand sie sind. Sie dürfen nicht mehr in den Restmüll.■ Wohngeld: Das Wohngeld steigt zum 1. Januar um durchschnittlich 15 Prozent oder etwa 30 Euro pro Monat. Haushalte, die bereits Wohngeld erhalten, bekommen das erhöhte Wohngeld automatisch.■ CO₂-Preis: Pro Tonne klettert der Preis von 45 auf 55 Euro – ohne Mehrwertsteuer. Dadurch dürfte Tanken im neuen Jahr teurer wird.■ Post: Teurer werden auch Standardbriefe - sie kosten künftig 0,95 Euro. Postkarten verteuern sich ebenfalls auf 0,95 Euro. Die alten Briefmarken bleiben gültig, die Sendungen müssen aber mit zusätzlichen Marken ausreichend frankiert werden.■ Führerscheine: Bis zum 19. Januar müssen die Führerscheine für den Jahrgang 1971 umgetauscht werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt dabei unverändert bestehen.■ Kindergeld: Das Kindergeld wird ab Januar um fünf Euro je Kind erhöht.■ Steuerlicher Grundfreibetrag: Dieser Grundbetrag, auf den keine Einkommensteuer gezahlt werden muss, steigt auf 12.096 Euro. Auch der steuerliche Kinderfreibetrag wird angehoben – auf 9.600 Euro.■ Pflegeversicherung: Der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung steigt ab Januar um 0,2 Prozentpunkte.■ Krankenversicherung: Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzlichen Krankenkassen soll bei 14,6 Prozent des Bruttoeinkommens bleiben. Aber es wird stark steigende Zusatzbeiträge bei allen Kassen geben. Beispiel: Die Techniker Krankenkasse als größte deutsche Krankenkasse erhöht den Zusatzbeitrag von 1,20 auf 2,45 Prozent. Auch bei den privaten Krankenversicherungen werden viele Beitragssätze steigen.■ Elektronische Krankenakte: Ab dem 15. Januar müssen die Krankenkassen allen gesetzlich Versicherten die elektronische Patientenakte zur Verfügung stellen. Dort sind dann alle Patientendaten zentral zusammengefasst. So sollen Doppeluntersuchungen sowie unterschiedliche Medikationen verhindert werden.■ E-Rechnung: Ab Januar müssen Unternehmen, die Geschäfte mit anderen Unternehmen machen, elektronische Rechnungen (E-Rechnungen) empfangen können. Dafür ist besondere Software notwendig, das reine PDF-Format reicht nicht aus. In spätestens drei Jahren müssen alle Unternehmen in der Lage sein, E-Rechnungen auch zu versenden.