Der Angeklagte traf sich am Nachmittag des 7. Juli 2024 mit einigen Bekannten in einem Festzelt in Peine. Nach eigenen Angaben flossen dabei „erhebliche Mengen Alkohol“. Wie der Verteidiger erklärte, würden seinem Mandanten die weiteren Erinnerungen an den entsprechenden Abend fehlen. Der Sicherheitsdienst habe den 34-Jährigen aufgrund seines aggressiven Verhaltens mehrmals des Zeltes verwiesen, doch an das Hausverbot halten wollte sich der Mann ganz offenbar nicht.
Gegen 3.30 Uhr riefen die Sicherheitskräfte schließlich die Polizei. Der stark alkoholisierte Angeklagte soll sich den Beamten gegenüber respektlos und uneinsichtig gezeigt haben. Nach übereinstimmenden Aussagen der Zeugen habe der 34-Jährige die polizeilichen Anweisungen in keiner Weise befolgt, stattdessen habe er die Beamten beschimpft und beleidigt. Außerdem habe er sich geweigert, Angaben zu seiner Person zu machen und seinen Ausweis vorzuzeigen.
Schließlich wurde es den Polizisten zu viel: Sie brachten den Mann zu Boden, fixierten ihn und legten ihm Handfesseln an. Dabei habe sich der Schausteller gewehrt, jedoch vergeblich. In einem Gefangenentransporter wurde er zwecks Blutentnahme ins Klinikum und anschließend zur Polizeiwache gebracht. Der später im Klinikum festgestellte Blutalkoholwert lag bei 2,57 Promille.
Im Transporter randalierte der Angeklagte weiter und zerstörte dabei unter anderem mit Fußtritten die Innenbeleuchtung. Dies alles ging so weit, dass drei der eingesetzten Polizeibeamten als Adhäsionskläger auftraten und Schmerzensgeld vom Angeklagten forderten. Von der Polizei am Tattag aufgenommene Fotos und Videos, die dem Gericht vorlagen, machten den Tatverlauf deutlich. Bei der Gerichtsverhandlung war der Angeklagte nach einer kurzen Beratung auf Anraten seines Verteidigers zu einem Vergleich mit den Polizisten bereit. Diese sollen innerhalb der nächsten drei Monate jeweils 250 Euro Schmerzensgeld von dem Schausteller erhalten.
Mittlerweile sei sein Mandant „trocken“ und trinke gar keinen Alkohol mehr, erklärte der Verteidiger. Nach weiterer intensiver Beratung kamen die Prozessbeteiligten zu dem Ergebnis, das Verfahren gegen eine Geldauflage in Höhe von 2000 Euro zugunsten der Staatskasse einzustellen. Angeklagt war der 34-Jährige wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung, versuchter Körperverletzung und Sachbeschädigung.