Seit Sommer 2023 haben sich die Männer und die Frau als Bande zusammengeschlossen und sind auf Beutetour gegangen. Zehn Straftaten sind angeklagt, in denen die Beschuldigten in unterschiedlichen Konstellationen zusammengewirkt haben. Im laufenden Prozess wurden die Verfahren gegen drei Angeklagte abgetrennt - unter anderem, da sie erkrankten und der Prozess ansonsten zu platzen drohte.
Die Strafkammer 11 verurteilte den 23-jährigen Angeklagten wegen schweren Bandendiebstahls in sieben Fällen und versuchter gewerbsmäßiger Bandenhehlerei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren. Er hat vier Einträge im Bundeszentralregister (BZR). Sein 25-jähriger Komplize (drei Einträge im BZR) wurde zu einer Haftstrafe von drei Jahren und acht Monaten verurteilt. Er soll dabei gewesen sein, als von einem Firmengelände in Peine ein Stampfer geklaut wurde. Das Geld, das die beiden Männer beim Verkauf des Diebesguts erzielten, müssen sie zurückzahlen. 2.500 Euro sind es für den 23-Jährigen, 700 Euro für den 25-Jährigen. Außerdem tragen die Verurteilten die Kosten des Verfahrens. Ihr mitangeklagter 44-jähriger Freund, der immerhin 25 Einträge im Bundeszentralregister aufweist, ist mit einem Freispruch davongekommen. Ihm konnte eine Beteiligung an den Taten nicht nachgewiesen werden. Deshalb trägt die Landeskasse seine Kosten für das Verfahren und erstattet ihm seine notwendigen Auslagen.
Den Vorwurf des schweren Bandendiebstahls sieht die Kammer in drei Fällen für die 21-Jährige bestätigt. Sie war an mehreren Diebstählen beteiligt, hielt immer wieder Kontakt zu ihren Komplizen, wie Telefonüberwachungen der Polizei ergeben. Sie wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Die junge Frau hat bereits sieben Einträge im Bundeszentralregister. 2020 erhielt sie eine neunmonatige Jugendstrafe zur Bewährung. Sie wurde wieder straffällig, ihre Bewährung widerrufen. Im Juli 2020 kam sie in die Justizvollzugsanstalt in Vechta. Die Zeit in Haft habe sie für sich nutzen können und einen Hauptschulabschluss gemacht, hieß es von der Jugendgerichtshilfe. Sie wurde vorzeitig entlassen, tauchte dann aber unter und war zwei Jahre nicht aufzufinden.
Im Zusammenhang mit diesem Verfahren tauchte sie dann wieder auf, ein Haftbefehl erging. Die Jugendgerichtshilfe sieht sie zwar nicht als Bandenchefin, aber bei den Diebstählen als „gut involviert” an. Seit ihrem 14. Lebensjahr ist die junge Frau straffällig, hat eine schwierige Kindheit mit Herausnahme aus der Familie und Heimunterbringungen hinter sich, war eine notorische Schulschwänzerin. Bleibt abzuwarten, ob die junge Frau die Bewährungsstrafe als ihre Chance sieht, eine Ausbildung macht und tatsächlich ein straffreies Leben führen kann. Auf jeden Fall muss sie von ihren Taterträgen 2.500 Euro zurückzahlen. Kosten des Verfahrens trägt sie nicht, ihre eigenen Auslagen muss sie jedoch selber tragen.