Vapes sind seit etwas mehr als zehn Jahren in Deutschland zugelassen. Schon damals gab es die Diskussion, dass sich die Zahl der jugendlichen Rauchenden erhöhen könnte. „Diese Bedenken wurden mit dem Argument abgetan, dass die genau wie Zigaretten durch das Jugendschutzgesetz für Menschen unter 18 Jahren verboten seien“, erinnert sich Waltermann.
Seiner Einschätzung nach hätten die Hersteller schnell erkannt, dass sie in der Zielgruppe der Jugendlichen unter 18 Jahren einen großen Markt haben. „Offenbar bewusst werden viele der Vapes bunt, aufregend und hip gestaltet, damit sie besonders junge Kunden anziehen“, so der Eindruck des Schulleiters.
Seine Beobachtung: Immer mehr Schülerinnen und Schüler greifen zu und dampfen heimlich auf dem Schulklo. „Dazu schließen sie sich mit mehreren in einer Kabine ein und geben die E-Zigarette im Kreis herum“, weiß Waltermann.
Das heimliche Rauchen werde erleichtert: „Eine Vape ist viel schneller in der Hosentasche versteckt als eine brennende Zigarette. Und es ist deutlich einfacher, sie mal eben schnell hervorzuholen, einen Zug zu nehmen und sie dann wieder zu verbergen“, zählt er weitere Unterschiede zur „klassischen“ Zigarette auf.
Außerdem erzeugen E-Zigaretten keinen so starken Geruch wie herkömmliche Tabakerzeugnisse - im Gegenteil: Sie duften nach Früchten. Und sie hinterlassen keine Asche, und man benötigt kein Feuerzeug. „Die heimliche Verwendung einer E-Zigarette ist aus all diesen Gründen viel einfacher, als das Rauchen herkömmlicher Zigaretten“, resümiert der Schulleiter.
Über ältere Schüler und Freunde würden auch jüngere Kinder leicht an die Geräte herankommen. Für die Älteren kann das ernste Konsequenzen haben: Wer gewerbsmäßig, also wiederholt und/oder mit Gewinnabsicht solche Produkte an Minderjährige weitergibt, macht sich strafbar.
„Dass dies zudem ein massiver Verstoß gegen die Schulordnung ist, sollte offensichtlich sein“, macht der Schulleiter deutlich. Die Weitergabe von E-Zigaretten an andere Schülerinnen und Schüler kann zu Ordnungsmaßnahmen nach Paragraf 61 des Niedersächsischen Schulgesetzes führen.
Im Extremfall geht das bis zum Verweis von der Schule. Erste Schüler seien bereits für längere Zeiträume vom Unterricht suspendiert worden, sagt Waltermann. Leider fehle es vielen Beteiligten an jeglichem Unrechtsbewusstsein.
Besonders erschreckend sei das Alter der Konsumentinnen, die teilweise erst zehn oder elf Jahre alt seien. „Sie sind sich trotz aller Präventions- und Aufklärungsbemühungen kaum der gesundheitlichen Gefahren bewusst und fallen auf Gruppendruck, buntes Design und fruchtige Düfte herein“, weiß Waltermann.
Zudem würden Vapes teilweise an Bushaltestellen oder Spielplätzen gefunden, unreflektiert benutzt und an Gleichaltrige weitergegeben. „Da fällt man aus allen Wolken“, sagt der Pädagoge. Viele Eltern hätten keine Ahnung von diesem Tun ihrer Kinder. Das werde immer wieder deutlich.
Die örtliche Polizei sei in die Bemühungen der Schule eingebunden. Das bestätigt der Peiner Polizeisprecher Malte Jansen. Häufig würde durch den Verkauf über illegale Kanäle im Internet oder in den sozialen Medien der Jugendschutz umgangen. „Legal sind Verkauf und Konsum aufgrund der gesundheitlichen Gefahren erst ab einem Alter von 18 Jahren“, betont Jansen.
„Die gesundheitlichen Risiken sind ähnlich wie bei herkömmlichen Zigaretten. Allerdings macht der mögliche Zusatz von Chemikalien beziehungsweise die unbekannte Zusammensetzung der Aromastoffe und weiterer chemischer Zusätze den Konsum zusätzlich gefährlich“, sagt der Polizist. „Aus kinder- und jugendärztlicher Sicht stellen Vapes eine ernsthafte Bedrohung für die gesundheitliche Entwicklung junger Menschen dar“, heißt es vom Peiner Gesundheitsamt. Nikotin mache süchtig, schädige Atemwege und Lungenfunktion und verengt die Blutgefäße. Der Stoff leiste einen wesentlichen Beitrag zu Erkrankungen des Gefäßsystems - der Todes- und Invaliditätsursache Nummer 1.
Reine Verbote würden aber wenig bringen. Wichtig seien Aufklärungs- und Präventionsprojekte. Das Gesundheitsamt rät zudem zur Kooperation zwischen Kinderärzten, Psychologen, Suchtberatern, Schulen, Eltern und medizinischen Fachkräften.
Aber auch darüber hinaus werden die Erwachsenen in die Pflicht genommen: „Das Vorleben eines verantwortungsbewussten Umgangs mit Genussmitteln durch Menschen mit Vorbildfunktion ist ein wichtiger Beitrag, um Kinder und Heranwachsende widerstandsfähiger gegen schädliches Konsumverhalten zu machen“, sagen die Fachleute.