Der Golf, der
nicht weg wollte
Fast drei Wochen lang stand ein schwarzer Kombi unbewegt auf
dem REWE-Parkplatz direkt vor dem Haupteingang

Am Freitagmorgen wurde das Hindernis vor dem Rewe endlich entfernt. Ein ADAC-Abschleppwagen bugsierte den schwarzen Golf in eine nahe gelegene Parklücke.Fotos: Ralf Büchler
Peine. Fast drei Wochen lang gehörte er zur Rewe-Filiale an der Celler Straße wie Einkaufswagen und Sonderangebote: ein schwarzer VW Golf-Kombi, der direkt vor dem Haupteingang stand. Oder besser: parkte. Oder noch besser: einfach nicht wegging. Was als medizinischer Notfall begann, wurde zur lokalen Geduldsprobe – mit Verkehrsbehinderung, Kopfschütteln und einer ordentlichen Prise Bürokratie. Inzwischen wurde der Wagen in eine Parkbucht geschoben, aber das Kapitel ist damit noch lange nicht zu Ende.

Am Samstag, den 22. Juni, erlitt die Fahrerin des Wagens direkt vor dem Markt einen gesundheitlichen Notfall. Der Rettungsdienst kam, die Frau wurde ins Klinikum Peine gebracht. Die Polizei sicherte den Wagen, nahm den Schlüssel mit und damit begann das unbewegte Drama. Denn das Auto stand und blieb.

Drei Wochen lang wurde nichts bewegt. Nur die Verwunderung wuchs. Zwei Warnschilder („Achtung Gefahr! Auto defekt“) stellte das Rewe-Team auf, mehr war nicht drin. Schieben? Ging nicht, weil ein Gang eingelegt war. Abschleppen? Möglich – aber wer zahlt?

Malte Jansen, Sprecher beim Polizeikommissariat Peine, erklärte: „In der Regel werden die Schlüssel zeitnah bei uns abgeholt.“ In diesem Fall jedoch nicht. Die Polizei hat hier keine Handhabe. Denn der Parkplatz gehört nicht zur öffentlichen Straße und damit nicht zum Zuständigkeitsbereich der Ordnungshüter. Jansen betonte, er wolle noch einmal bei der Familie der Halterin nachhaken.

Wer aber muss sich kümmern? Die Antwort ist klar, zumindest für Abschleppunternehmer Uwe Maskos von der Maskos Fahrzeuge GmbH in Peine: „Zuständig ist der Eigner des Grundstücks. Wenn das Auto da im Weg steht, muss der dafür sorgen, dass es entfernt wird. So gibt es der Gesetzgeber unmissverständlich vor.“ Maskos sagt, er könnte in fünf Minuten da sein. „Dann ist das Auto weg. Das ist das kleinste Problem!“

Nur müsste Rewe diese Dienstleistung erst einmal zahlen. Und da, so Maskos, „hat man wohl ganz offensichtlich keine Lust drauf“. Auch von offizieller Seite kommt Rückendeckung für diese Sicht. Eine Sprecherin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) erklärt auf Nachfrage: „In diesem Fall muss Rewe als Eigner dafür sorgen, dass das Auto abgeschleppt wird. Im Nachhinein kann man sich dann die Kosten von etwa 250 Euro von der Halterin wiederholen.“

Versicherungstechnisch wäre das Ganze ohnehin unproblematisch: Kommt es zu einem Schaden, greift ganz normal die Kfz-Haftpflicht des Verursachers, wie bei jedem anderen stehenden Auto auch, teilt der GDV mit.

Und Rewe selbst? Eine Anfrage läuft. Eine Antwort steht noch aus. Fakt ist: Während sich alle zuständig fühlten, aber niemand wirklich handeln wollte, wurde der schwarze VW Golf zum Haupt-Gesprächsthema beim Peiner Freischießen und auch irgendwie zum Sinnbild für deutschen Stillstand.

Immerhin wurde das „renitente“ Auto am Freitagvormittag endlich bewegt. Ein Abschleppdienst vom ADAC schleppte es in eine der regulären Parkbuchten auf dem Rewe-Parkplatz. Das Hindernis ist weg, zumindest optisch. Ob es intern nachwirkt, bleibt offen. Vielleicht kommt das nächste Mal ja wirklich jemand in fünf Minuten.

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