2023 machte die damals 20-Jährige ihr Abitur. Ihr Studium wollte sie erst ein Jahr später beginnen, sich in der Zwischenzeit darauf vorbereiten und um ihren Umzug von Peine nach Berlin kümmern. „In der Zeit saß mir das Jobcenter im Nacken“, sagte die 22-Jährige jetzt vor Gericht. Sie habe Aufforderungen bekommen, sich für den Zeitraum bis zum Studium zu bewerben. Am liebsten hätte sie in einer Buchhandlung gearbeitet, sagte die Peinerin. Doch ihre Bewerbungen seien abgelehnt worden.
Auf der Suche nach Jobs, die sich im Homeoffice erledigen lassen können, sei sie auf eine Webseite mit einem entsprechenden Angebot gestoßen. Das habe verlockend geklungen: ein Bruttogehalt von 3.300 Euro für relativ wenig Arbeit.
Dafür sollte die Frau lediglich Geld aus Online-Shop-Verkäufen über ihr Konto weiterleiten. Das tat sie dann auch über einen Monat hinweg zwischen Mai und Juni 2024 - insgesamt 13 Mal.
Für einen Auftrag sei sie per Whatsapp kontaktiert worden. Die Summen, jeweils im drei- bis vierstelligen Bereich, leitete sie weiter, wie es ihr aufgetragen wurde. Doch tatsächlich wollten Betrüger damit ihre Spuren verwischen, denn über den Umweg wurde das Geld in Kryptowährung umgewandelt, die eigentlichen Empfänger waren so nicht mehr zu ermitteln.
Das Geld stammte aus Verkäufen über unterschiedliche Webseiten, die unter anderem Fahrräder und Rasenmäher anboten. Erhalten haben die Käuferinnen und Käufer ihre Ware nie. Bald darauf warnte der Verbraucherschutz vor den entsprechenden Seiten, bei diesen handelte es sich ganz offensichtlich um Fake-Shops. Allein durch die Überweisungen über das Konto der Peinerin gelangten die Betrüger an insgesamt rund 16.300 Euro.
„Ich wollte nie irgendjemanden abzocken“, sagte die 22-Jährige unter Tränen vor Gericht. „Es tat mir so leid, als ich erfahren habe, dass Menschen darunter gelitten haben.“ Dass sie niemandem Schaden zufügen wollte, würde der Vorsitzende Richter glauben, wie er erklärte. Doch die junge Frau hätte schon früh merken müssen, dass mit der ganzen Sache etwas nicht stimmt.
Zum einen: „Wenn etwas zu schön klingt, um wahr zu sein, dann ist es das meistens auch nicht“, meinte der Richter bezüglich des viel zu lukrativ erscheinenden Jobangebots. Zum anderen: Bereits Anfang Mai des vergangenen Jahres sperrte die Bank das Konto der Angeklagten, da die Überweisungen darauf einen dubiosen Eindruck machten und der Verdacht auf Betrug aufgekommen war. Da hätte die 22-Jährige den ganzen Vorgang eigentlich abbrechen müssen, sagte der Richter. Stattdessen habe sie ihn über ein zweites Konto fortgesetzt.
Somit wurde der Peinerin leichtfertige Geldwäsche vorgeworfen. „Die Betrüger haben jetzt die Kohle und sind weg“, sagte der Richter. Da die Angeklagte im entsprechenden Zeitraum die Verfügungsgewalt über die insgesamt 16.300 Euro hatte, konnte man am Ende nur sie zur Rechenschaft ziehen. Fair ist das sicher nicht: „Das ist, was mich bei so etwas auch immer ärgert“, meinte der Richter. Denn Fälle mit dieser Art einer professionellen Betrugsmasche gebe es leider häufiger.
In ihrem Plädoyer forderte die Staatsanwältin eine Geldauflage von 500 Euro als Strafmaß. Dem schloss sich das Gericht an. Doch das dürfte für die 22-Jährige noch das geringste Problem sein. Denn nun hat sie nicht nur ihren ersten Eintrag im Bundeszentralregister, sie muss auch noch die 16.300 Euro zurückzahlen.
Betont wurde seitens der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe, dass bei der 22-Jährigen womöglich eine Reifeverzögerung vorgelegen habe. Sie habe offenbar in „jugendlicher Naivität“ gehandelt. Um eine Strafe kam die junge Frau dennoch nicht herum.