Über Jahre hinweg hatte der Mann Geld vom Sozialgericht auf das Gemeinschaftskonto von sich und seiner Frau abgezweigt. Dies tat er fast 2.300 Mal, wodurch insgesamt rund 1,4 Millionen Euro zusammenkamen. Ein Fall, wie es in in dieser Größenordnung in Niedersachsen bislang nicht gab.
Doch wo ist das viele Geld hin? Als Zeugin geladen war eine Polizeibeamtin, die die Ermittlungen gegen den 42-Jährigen und dessen 43-jährige Ehefrau geführt hatte. Dem Angeklagten wurde Untreue und Betrug in vorgeworfen, seiner Frau hingegen Geldwäsche, da sie Zugriff auf das Konto hatte und vom Handeln ihres Mannes zumindest gewusst haben müsse.
Wie die Polizistin erläuterte, hätten sich beide Angeklagte sehr schnell kooperativ gezeigt, der 42-Jährige legte schon frühzeitig ein umfassendes Geständnis ab. Dies sorgte auch dafür, dass nur wenige Verhandlungstage nötig waren.
Die Auswertung war für die Polizei hingegen ziemlich umfangreich: Alle Zahlungsvorgänge zwischen 2015 und 2024 mussten geprüft werden. In diesem Zeitraum hatte der Angeklagte, der für das Sozialgericht als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle tätig war, Zugriff auf Mittel des Landeshaushalts. Prozesshilfekosten auf Konten von Anwaltskanzleien zu überweisen, gehörte zu seinem Job. Dies nutzte der Angeklagte aus, um sich selbst immer wieder Geld abzuzweigen, stets in Summen von jeweils weniger als 1.000 Euro.
Bis 2019 konnte er dies noch im Alleingang tun, dann wurde beim Sozialgericht das Vier-Augen-Prinzip eingeführt, es fanden also Prüfungen statt. Trotzdem blieben die Machenschaften des 42-Jährigen vorerst unbemerkt. Wie der Staatsanwalt erklärte, habe der Angeklagte in der Corona-Zeit und den entsprechend vorherrschenden Arbeitsbedingungen leichteres Spiel gehabt, dann sei die elektronische Akte eingeführt worden - und der Peiner habe das Passwort einer Kollegin gekannt. Dieses habe er genutzt, um vorzugeben, es hätten Prüfungen der Zahlungsanweisungen stattgefunden. Erst 2024 flog die Sache eher durch einen Zufall auf.
Das Geld landete nicht direkt auf dem Gemeinschaftskonto, sondern auf vielen Konten bei mindestens zehn unterschiedlichen Banken. „Bei diesen gab es auch immer wieder laufende Kredite“, sagte die Zeugin. Der Angeklagte und seine Frau hatten ein Haus abzubezahlen, „aber allein das kann es nicht gewesen sein“, meinte die Polizistin hinsichtlich der Geldabzweigungen. „Sie haben es überhaupt nicht hinbekommen, ihre Schulden abzubezahlen - das ist mein Eindruck.“ Nach ihren Worten sei das Geld offenbar „verlebt“ worden.
Ständig hätten der Angeklagte und seine Frau hier und da etwas gekauft und Kredite aufgenommen. Doch von einem einzelnen großen Kauf sei keine Spur gewesen: „Im Haus waren keine großartigen Werte“, sagte die Beamtin.
Ein Teil des Geldes wurde offenbar verwendet, um ein Tattoo- und Piercingstudio zu finanzieren, das die Angeklagte für wenige Jahre hatte. „Dabei sind letztendlich nur Verluste erwirtschaftet worden“, erklärte die Polizistin. Sie habe bei der Hausdurchsuchung 2024 auch herausgefunden, dass die Frau zu der Zeit einen Termin bei der Schuldnerberatung hatten - was ebenfalls dafür sprach, dass das Ehepaar trotz des abgezweigten Geldes nichts auf der hohen Kante hatte.
Der Staatsanwalt betonte in seinem Plädoyer: „Der vorliegende Sachverhalt gehört ohne Zweifel zu den gravierendsten Vermögensdelikten, die in diesem Land aufgedeckt wurden.“ Für den Angeklagten spreche sein schnelles und umfassendes Geständnis, seine Kooperation und der Umstand, dass er nicht vorbestraft ist. Auf der anderen Seite habe der Mann sein berufliches Ansehen ausgenutzt und einen enorm hohen finanziellen Schaden angerichtet. „Wir dürfen nicht vergessen, es sind Steuergelder, um die es hier geht“, unterstrich der Staatsanwalt.
Er forderte eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren für den Angeklagten. Für die Ehefrau beantragte er wegen Geldwäsche zwei Jahre Freiheitsstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt werden sollten. Außerdem sollen 861.000 Euro eingezogen werden - die Summe, die der Angeklagte seit 2019 abgezweigt hat und die in der Hinsicht noch nicht verjährt ist.
Dass es auf eine Haftstrafe hinausläuft, waren auch dem Angeklagten und seinem Verteidiger klar. Letzterer forderte in seinem Plädoyer drei Jahre und sechs Monate für seinen Mandanten. Der Verteidiger der Frau hielt das von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafmaß für zu hoch. Im Grunde habe der 42-Jährige seine Frau bei seinem Vorgehen „für gar nichts gebraucht“, es könne nicht von Beihilfe die Rede sein. Sicherlich habe die Frau das Unrecht gebilligt, eine Bestrafung sei gerechtfertigt. Die hätten die beiden Angeklagten allein dadurch, dass sie „finanziell beerdigt“ seien. Denn die Rückzahlung der hohen Summe sei etwas, das das Paar, welches drei gemeinsame Kinder hat, kaum werde stemmen können.
Der Angeklagte aus Peine erklärte: „Das Ganze hat mit einem riesigen Fehler angefangen und ist mit der Zeit immer schlimmer geworden.“ Ihm sei bewusst, dass er viele Leute enttäuscht habe. Er sehe das Gerichtsverfahren für sich als notwendigen Schritt an. Bislang ist er immer noch beim Sozialgericht beschäftigt, allerdings mit eingeschränkter Tätigkeit. Gegen ihn läuft ein Disziplinarverfahren, das Gerichtsurteil werde direkte Auswirkungen darauf haben, hieß es. Die Verurteilung bedeutet für den Peiner gleichzeitig die Aufhebung seines Beamtenstatus.