Grundlage für die Straßenreinigungsgebühren ist die 27. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungsgebührensatzung, die der Rat der Stadt Peine im November beschlossen hat. Bereits im Dezember 2024 hatte der Rat zudem die Hebesatzsatzung verabschiedet, mit der der Grundsteuerhebesatz zum 1. Januar 2025 festgesetzt wurde.
Eigentümerinnen und Eigentümer, die bis zum 6. Februar 2026 keinen Bescheid erhalten haben oder Unstimmigkeiten in ihren Unterlagen feststellen, werden gebeten, sich telefonisch an die Abgabenabteilung unter (0 51 71) 49 93 19 für Grundstücke in der Kernstadt oder (0 51 71) 49 93 22 für Grundstücke in den Ortschaften zu wenden.
Änderungen der Bankverbindung können bei der Stadtkasse Peine – Buchhaltung – unter (0 51 71) 49 93 88 gemeldet werden. Ein SEPA-Basislastschriftmandat steht unter www.peine01.de zum Download bereit.