Zeitgleich wurde er zur Zahlung von Hinterbliebenengeld an die Eltern, die Schwester und die drei Kinder von Marie B. verurteilt, die somit ihre zivilrechtlichen Ansprüche in dem Strafverfahren in einem sogenannten Adhessionsverfahren geltend gemacht hatten.
Am 16. Verhandlungstag dieses emotional aufwühlenden Prozesses verkündete der Vorsitzende Richter Rainer de Lippe das Ergebnis der Beweisaufnahme: Die Kammer ist überzeugt davon, dass der 41-Jährige erst am 23. Februar 2025 versucht hat, die Mutter seiner zwei Kinder heimlich mit dem Pflanzengift Parathion, besser bekannt als E605, zu vergiften. Als dieser Versuch fehlschlug, ging er wenige Tage später, am 28. Februar 2025, in das Haus der Frau und brachte sie mit 23 wuchtigen Schlägen um. „Daran, dass es so gewesen ist, besteht kein vernünftiger Zweifel”, so de Lippe.
In seiner Urteilsbegründung blickte der Richter nicht nur auf das Leben des 41-jährigen Landwirts und seiner ehemaligen Lebensgefährtin Marie B. zurück, sondern stellte auch die Abläufe der beiden Taten dar: 2017 zog Marie B. mit einer kleinen Tochter aus einer früheren Beziehung zu dem Landwirt nach Rietze. 2018 kam erst der gemeinsame Sohn, 2020 ihre Tochter zur Welt. Die Frau arbeitete halbtags bei einer Versicherung, kümmerte sich sonst um Haushalt und Kinder.
Seit 2024 hatte der Mann eine heimliche Beziehung. „Man kann es auch Affäre nennen”, so der Richter weiter. Sowohl dieser Frau, als auch Marie B. versprach der Landwirt, in eine Wohnung auf dem elterlichen Hof zu ziehen, die er renovierte. Im September 2024 soll Marie B. von der neuen Freundin erfahren haben. Sie entschloss sich, eine Auszeit bei ihren Eltern in Lüneburg zu nehmen. Der Angeklagte überredete sie zur Rückkehr, gleichwohl führte er seine neue Beziehung fort, so Richter de Lippe.
Am 7. Februar 2025 verließ der 41-Jährige Marie B. und zog mit seiner neuen Freundin in die frisch renovierte
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Wohnung. Marie B. versuchte, ihr Leben neu aufzustellen, plante und organisierte die Betreuung der Kinder, suchte eine neue Wohnung und stellte Unterhaltsforderungen. „Der Angeklagte konnte von Marie B. nicht ablassen, kontrollierte sie”, sagte der Richter. Im Februar 2025 habe der Angeklagte nach Ansicht der Kammer den Plan gefasst, seine ehemalige Lebensgefährtin zu töten. Er recherchierte zu verschiedenen giftigen Substanzen im Internet.
Der Angeklagte wusste, dass Marie B. und ihre Kinder am 23. Februar 2025 eine Patentante besuchen wollten. Als Landwirt hatte er die Sachkunde über den Einsatz von Pestiziden und wusste von der tödlichen Wirkung des hochgiftigen Parathion. „Er entschied sich, das Mittel zur leisen und heimlichen Tötung einzusetzen“, sagte der Vorsitzende Richter. Marie B. hatte dem 41-Jährigen verboten, in ihrer Abwesenheit das Haus zu betreten, er tat es trotzdem. Er machte Fotos, wollte damit belegen, dass sie ihren Haushalt unordentlich führt, hieß es in der Urteilsbegründung.
Mit dem Wissen, dass Marie B. morgens gern Filterkaffee trank, schüttete er das Pflanzengift in den Wassertank ihrer Kaffeemaschine. Die Heimtücke bei dieser Tat würde darin liegen, dass Marie B. keinen Argwohn beim Kaffeekochen am nächsten Morgen gehabt habe, so der Richter. Die Frau trank den Kaffee jedoch nicht, ihr war der Gestank und die blaue Farbe im Kaffeesatz aufgefallen. „Zu diesem Zeitpunkt hat sie noch nicht gemerkt, dass es ein Giftanschlag war”, so Richter de Lippe weiter. Der 41-Jährige habe am nächsten Tag vom Fehlschlag seines Plans erfahren.
Am 27. Februar 2025 erhielt der Landwirt ein Schreiben vom Landkreis mit den Unterhaltsforderungen. An demselben Tag erfuhr Marie B. von einer Bekannten, dass die neue Freundin des Landwirts ein Kind erwartete. In ihren Whatsapp-Status schrieb Marie B. daraufhin: Wer mit 40 ein Kind kriegt, ist ziemlich peinlich. Dass dies den Angeklagten kränkte, davon gehen die Richter aus.
Der Rietzer Landwirt soll einen Tag später an seinem Vergiftungsplan festgehalten haben: Gegen 9 Uhr wechselte er seine Kleidung und Schuhe und steckte blaue Einmalhandschuhe sowie eine Spritze mit dem Insektizid Parathion ein. Der Mann, der sonst nur mit seinem Pritschenwagen im Dorf unterwegs war, fuhr mit dem Fahrrad zum Haus von Marie B. Ein ungewöhnliches Verkehrsmittel für den Mann, fand das Gericht. Genauso ungewöhnlich war, dass er gegen 9.10 Uhr sein Mobiltelefon in den Flugmodus stellte. Zeugen hätten bestätigt, dass er dauernd nur am Handy war und sofort auf Nachrichten antwortete.
Aus der Spurenlage ist nicht ersichtlich, was in dem Haus genau geschah, so der Richter. Zwei bis drei Minuten blieben für die Kammer im Dunkeln. Sie sind jedoch davon überzeugt, dass der Landwirt sich spontan dazu entschlossen hat, Marie B. zu erschlagen. Das Tatwerkzeug wurde Wochen nach der Tat in einem Brunnen, rund 500 Meter vom Tatort entfernt, von der Polizei gefunden. „Die Spurenlage am Eisenrohr ist eindeutig: Überall ist Blut von Marie B. zu finden, außer an dem Stück, dass er in der Hand gehalten hat“, sagte Richter de Lippe.
23 Mal soll der Landwirt der Frau mit dem Eisenrohr wuchtig auf den Kopf geschlagen haben, um sie zu töten. „Darauf kam es ihnen an“, so der Richter weiter. Aus Rücksicht auf die Angehörigen und Freunde von Marie B., die im überfüllten Gerichtssaal saßen, verzichtete der Richter darauf, genauere Ergebnisse der Spurensicherung zu benennen. Für Mutter und Schwester von Marie B. war es zu diesem Zeitpunkt bereits kaum zu ertragen, die Details über den gewaltsamen Tod der 38-Jährigen zu hören. Ihr leises Weinen war in der Stille des Gerichtssaal zu hören.
Der Angeklagte soll sich nach der Tat seine blutigen Hände in Marie B.s Küche gewaschen und mit dem Fahrrad in seine neue Wohnung gefahren sein. Dort soll er erneut die Kleidung gewechselt haben. Einen blauen Handschuh übersah der Mann jedoch auf dem Fußboden der Küche am Tatort. Auf ihm fanden LKA-Ermittler Blutspuren von Marie B. und DNA-Spuren des Landwirts. Den zweiten Handschuh, ein Spül- und ein Küchentuch aus dem Haushalt von Marie B. hatte die Polizei bei dem Eisenrohr im Brunnen gesichert.
„In diesem Fall hat es unglaublich viele Indizien gegeben“, sagte der Vorsitzende Richter. Ihr Beweiswert hat zur sicheren Überzeugung der Kammer geführt, dass er der Täter ist. Zum Tatzeitpunkt hatte er kein Alibi, niemand hat ihn gesehen, er wurde auf dem Fahrrad gefilmt und sein Handy war zum tatrelevanten Zeitpunkt ausgestellt. Auch seine Recherchen im Internet würden gegen ihn sprechen. Der Landwirt hatte unter anderem zu Rattengift, Blut rauswaschen, wie oft muss man die Hände waschen, recherchiert.
Untypisch für ihn sei es gewesen, seine Wäsche selbst zu waschen, hatte seine neue Freundin vor Gericht gesagt. An dem Tattag hatte er jedoch seine Kleidung selbst in die Waschmaschine gepackt. Eine Packung mit blauen Einmalhandschuhen hatte die Polizei in seinem Haushalt gefunden, die die gleiche
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Größe, die gleiche Farbe und das gleiche Material hatten, wie der Handschuh vom Tatort. Eine Flasche mit dem Pflanzengift Parathion fand die Polizei in einem Schuppen auf dem elterlichen Bauernhof des Angeklagten. „Die Summe der Indizien ist erdrückend”, so der Richter.
Knapp eineinhalb Stunden dauerte die Urteilsbegründung. Dem Vorsitzenden Richter Rainer de Lippe war in dieser Zeit nicht entgangen, wie schwer es der Familie und den Freunden von Marie B. fiel, die Details der Taten zu hören. Er erklärte, warum die juristische Sicht auf die Taten nötig war und es keine feinfühlige Trauerrede sein konnte. Der Landwirt wurde nicht nur strafrechtlich belangt, sondern auch zivilrechtlich. Er muss ein Hinterbliebenengeld zahlen. „Das ist kein Schmerzensgeld, es orientiert sich daran, wie intensiv das Näheverhältnis zu Marie B. war”, erklärte der Richter. Die Eltern von Marie B. erhalten jeweils 12.000 Euro, die älteste Tochter 20.000 Euro, die beiden jüngsten Kinder jeweils 15.000 Euro und die Schwester 5.000 Euro.
Der Angeklagte hatte sich weit in seinen Stuhl zurückgelehnt, das linke Bein über das rechte geschlagen und nahm so das Urteil entgegen. „Sie haben uns hier gesagt, sie waren das nicht. Unsere Sicht der Dinge ist, dass sie es waren“, sagte der Richter zu dem Landwirt. Am Ende der Urteilsverkündung gab es für den 41-Jährigen noch einen Rat vom Vorsitzenden Richter: „Sie müssen sich für ihr Leben überlegen, ob sie bei dieser Version bleiben wollen. Oder ob sie den Angehörigen und Freunden ihrer ehemaligen Lebensgefährtin die Wahrheit sagen wollen“.
■ Staatsanwaltschaft und auch der Angeklagten haben jetzt eine Woche Zeit, Revision gegen dieses Urteil einzulegen.