Einer der Linienrichter stellte einen Strafantrag wegen Beleidigung. „Klappspaten“, „Spast“ - Die Anklage warf dem Vater des Spielers, der die Rote Karte kassiert hatte, vor, den Schiri-Assistenten übel beleidigt zu haben. Gerichte verhängen regelmäßig Geldstrafen für verbale Aussetzer, doch im Peiner Fall offenbarten sich vor Gericht schnell Zweifel.
Acht Zeugen waren geladen, sieben warteten vor dem Saal 15a des Amtsgerichts in Peine, doch nur einer musste letztlich aussagen – der Schiri-Assistent. Da die Partie bereits lange her sei, konnte er sich nicht mehr detailliert an den Vorfall erinnern. „Ich habe geschätzt seitdem schon wieder mehr als 200 Spiele gepfiffen. Jedes Wochenende höre ich Schimpfwörter wie ‚Idiot‘. Ich weiß noch, dass Beleidigungen aus allen Richtungen gefallen sind, aber was von wem kam, daran kann ich mich nicht mehr erinnern“, sagte der 27-Jährige.
Mehr noch: Er betonte, er habe kein Interesse daran, dass der Strafantrag aufrechterhalten werde. Kurios: Der Unparteiische wusste nicht einmal mehr, dass er mit seiner Unterschrift einen Strafantrag gestellt hatte. Als die Richterin ihm die Signatur zeigte, staunte er. Den Strafantrag zog der Braunschweiger letztlich nach einem Hinweis der Staatsanwältin allerdings nicht zurück. Sie hatte darauf verwiesen, dass er in diesem Fall die Kosten des Verfahrens zu tragen habe. So habe es jüngst in einem ähnlichen Fall ein Landgericht entschieden.
Nachdem der Hauptschiedsrichter der Partie nicht als Zeuge vor Gericht erschienen war, boten Staatsanwaltschaft und Richterin dem Angeklagten die Einstellung des Verfahrens an. Der 62-Jährige willigte ein, für ihn bleibt damit die Unschuldsvermutung bestehen, die Staatskasse trägt die Kosten des Verfahrens. Zuvor hatte der Peiner vor dem Gericht bereits betont, dass er den Assistenten nicht beleidigt habe. Er habe die Situation, die zur Roten Karte führte, nicht einmal gesehen.
Mehrere Zeugen hatten die Unschuld des Angeklagten vor Gericht bezeugen wollen. Dazu kam es nicht mehr. Ein Ordner betonte nach der Verhandlung aber: „Er weiß gar nicht, was Klappspaten bedeuten soll – er hat mich gefragt, ob ich das weiß.“
Die Richterin gab allen Zeugen trotzdem noch mahnende Worte mit auf den Weg, erinnerte daran, dass das Schiedsrichterwesen im Amateursport ein Ehrenamt ist: „Sie sollten alle bemüht sein, nicht so eine aggressive Stimmung auf den Sportplatz zu bringen. Achten Sie auf größere Fairness!“
Das Bezirkssportgericht hatte übrigens bereits sechs Wochen nach der Landesliga-Partie ein Urteil gefällt. Der VfB-Spieler wurde vom Vorwurf einer Tätlichkeit freigesprochen, allerdings hatte der Verein eine Geldstrafe zahlen müssen, weil es laut Sportgericht an Ordnern gemangelt habe. Das Amtsgericht benötigte dagegen zwei Jahre und neun Monate für eine Entscheidung. „Manche Verfahren dauern zu lange, dieses gehört definitiv dazu“, räumte die Richterin ein.