In Wolfsburg, Hannover und Braunschweig gibt es explizit ausgewiesene Waffenverbotszonen. Solche speziellen Verbotszonen machen anlasslose Kontrollen von Menschen, die sich in dem Zonengebiet aufhalten, juristisch einfacher. Denn in Deutschland sind anlasslose Polizeikontrollen in der Regel sonst nicht erlaubt. Der Erlass und eine umfassende Beschilderung weisen beispielsweise in Wolfsburg darauf hin, dass das Mitführen von Waffen und gefährlichen Gegenständen jeder Art im Areal um den Omnibusbahnhof (ZOB), den Bahnhof, die Gegend um das Designer Outlet und Phaeno sowie die Straßen Schillerstraße und Kantallee verboten ist.
Die Stadt Peine hält den eigenen Bahnhofs-Bereich für ausreichend gesichert. Zunächst sei festzustellen - so die Stadt auf Anfrage dieser Zeitung -, dass das Land Niedersachsen zum 1. April 2026 ein Verbot des „zugriffsbereiten Führens von Waffen und Messern“ im öffentlichen Personennahverkehr erlassen hat. Demnach sind in allen Verkehrsmitteln des öffentlichen Personenverkehrs und auch in und an dazugehörigen Einrichtungen wie Bahnhöfen, Bahnsteigen und Haltestellen griffbereite Waffen nicht erlaubt.
Darunter wäre eventuell auch das Messer das mutmaßlichen Täters gefallen, so er es in der Jacken- oder Hosentasche bei sich hatte: „griffbereit“ ist hier der entscheidende Begriff. Also nicht, sobald das Messer in einem Beutel oder Rucksack deponiert ist. Ebenso wenig gilt das allgemeine Waffenverbot des Landes für Tierabwehrsprays oder Knüppel. Für all das wären schärfere Waffenverbote wie in Hannover, Wolfsburg oder Göttingen nötig.
Das aber hält Erster Stadtrat Christian Axmann, in Peine zuständig unter anderem für die Sicherheit und Ordnung, für nicht angezeigt: „Die Einrichtung einer Waffenverbotszone ist an enge Voraussetzungen geknüpft, die insbesondere durch die zuständigen Stellen der Polizei festzustellen sind”, so Axmann. „Für Peine werden – anders als Beispiele in anderen Städten – diese Voraussetzungen nicht erfüllt.“
Auch der Polizei in Peine reicht die bestehende Rechtslage auf Anfrage dieser Zeitung aus. Weitergehende Befugnisse und eine Ausweitung eines Waffenverbots sei demnach nicht nötig.
Und die Stadtwache im Peiner Bahnhof? Warum war die am betreffenden Sonntag nicht besetzt? „Der kommunale Ordnungsaußendienst gestaltet gemeinsam mit der Polizei die personelle Besetzung der Stadtwache aus”, so die Stadt. Zurzeit seien dort vier Mitarbeitende der Stadt Schichtdienst im Einsatz. Samstags werde anlassbezogen Dienst geschoben. Sonntags nie. Und dann folgt noch dieser Satz in der Antwort der Stadt: „Der personelle Einsatz orientiert sich an vom Rat der Stadt Peine zur Verfügung gestellten personellen Ressourcen.“ Heißt: Mehr Sicherheit kostet mehr Geld.
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