„Die Resozialisierung von Straftätern schafft Sicherheit für die Bevölkerung“, sagte Wahlmann. „Überlegen Sie sich mal, was am Ende sicherer ist für die Bevölkerung: ein weitestgehend resozialisierter Verurteilter, der in stabile Verhältnisse entlassen wird, oder jemand, der nach jahrelanger Haft orientierungslos wieder in alte Verhaltensmuster zurückfällt?“ Das Bundesverfassungsgericht habe ausdrücklich festgestellt, dass das Ziel der Resozialisierung auch für Verurteilte mit lebenslanger Freiheitsstrafe gilt.
Verurteilter Mörder floh mit Motorrad nach Italien
Anlass der Diskussion im Landtag war der Fall des Mörders Benjamin F., der vergangene Woche bei einem Ausgang mit einem Motorrad geflohen war. Der Straftäter hatte im Rahmen eines begleiteten Ausgangs gemeinsam mit einem Mitarbeiter des Gefängnisses die Wohnung seiner Mutter in Peine besucht. Er nutzte einen Aufenthalt in einer nahegelegenen Garage, um mit seinem dort abgestellten Motorrad wegzufahren.
Der Deutsche hatte im Jahr 2010 die damals 23-jährige Melanie aus Peine mit etlichen Messerstichen getötet, weil sie keinen Sex mit ihm haben wollte. Die Leiche hat er dann in einem Waldstück bei Gifhorn verscharrt. Für den Mord an der Internet-Bekanntschaft verurteilte das Landgericht Hildesheim den damals 27-Jährigen 2011 zu lebenslanger Haft und stellte zudem die besondere Schwere der Schuld fest. Eine vorzeitige Entlassung des Täters aus der Haft nach 15 Jahren war damit nahezu ausgeschlossen. Der Mann hatte die Tat vor Gericht gestanden. Dem Ministerium zufolge muss der Mann mindestens 19 Jahre im Gefängnis bleiben.
Die Polizei fand den wegen Mordes und versuchter schwerer Vergewaltigung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilten 42-Jährigen nach der Flucht in einem Krankenhaus in Italien, wo er zuvor in einen Unfall verwickelt war, bei dem er sich schwer verletzte. In der Klinik nahmen ihn italienische Polizisten am vergangenen Donnerstag fest. Seitdem steht er unter polizeilicher Beobachtung. Nun geht es auch darum, ihn möglichst schnell auszuliefern, heißt es kürzlich vom Niedersächsischen Justizministerium.
Wahlmann versicherte, das Ministerium setze alles daran, dass sich eine solche Flucht nicht wiederholt. „Wir sind dabei, den Sachverhalt aufzuarbeiten, und zwar umfassend und detailliert“, sagte sie. „Wir prüfen, ob es in diesem Fall zu Fehlern gekommen ist, um deren Wiederholung zukünftig zu vermeiden.“
Der Ministerin zufolge war die sogenannte Entweichung des Häftlings die bisher einzige in diesem Jahr in Niedersachsen. In den vergangenen 16 Jahren habe es bis auf eine Ausnahme immer mindestens einen entflohenen Häftling gegeben. Dennoch sei jede Entweichung eine zu viel.
Ob der JVA-Mitarbeiter einen Fehler gemacht hat, ist noch nicht geklärt. Der Sachverhalt werde erst umfassend aufgeklärt, sagte hieß es zuletzt vom Ministerium: „Eine abschließende Bewertung ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht möglich.“ Nach Angaben aus dem Ministerium war der JVA-Bedienstete nicht bewaffnet und hatte keine Sicherungsaufgabe. Er hatte eine unterstützende Funktion, wie eine Ministeriumssprecherin sagte.
Auf die Tagesordnung gesetzt hatte das Thema die CDU. Deren Abgeordnete Martina Machulla fragte, wie sicher der Strafvollzug unter Rot-Grün sei, und forderte, Sicherheitsrisiken dürften trotz des Resozialisierungsauftrags nicht ausgeblendet werden. „Wir brauchen besondere Sicherheitsstandards für lebenslang verurteilte Täter“, sagte Machulla.