Vor Gericht schilderte ein Polizeibeamter, der als Zeuge vorgeladen war, wie sich der Einsatz entwickelt haben soll. Nachdem der Angeklagte mit Ordnern um sich warf, sollte er an der Wand fixiert werden. Dabei habe er mit dem Gesicht zur Wand gestanden. Dann habe der Angeklagte jedoch die Arme aufgerissen und versucht, sich umzudrehen. „Weil die Fixierung zunächst nicht gelang, habe ich mich entschieden, den Mann zu Boden zu bringen“, sagte der Beamte.
Doch auch dort habe sich der Angeklagte gewehrt. Der Polizist berichtete, ihm deshalb mit der Faust zwei- bis dreimal gegen den Oberkörper und den Kopf geschlagen zu haben. Der Mann sei dadurch nicht bewusstlos geworden. Nach Kenntnis des Zeugen wurde bei dem Einsatz niemand verletzt.
Doch es blieb nicht nur bei der Fixierung des 27-jährigen Peiners. Nach Aussage des Polizeibeamten entwickelte sich vor Ort eine Tumultlage, in die weitere Partygäste verwickelt waren. Er habe deshalb den Einsatz von Pfefferspray und Schlagstock freigegeben. Schließlich forderte der Polizist Verstärkung an. Nach Angaben des Zeugen rückten etwa 15 bis 20 Streifenwagen an.
Nach Einschätzung des Polizeibeamten wari der Angeklagte vor Ort alkoholisiert. Der Polizist spricht auch von verbaler Aggression. Dies spiegelte sich teilweise auch im Protokoll der Blutprobe wider: Der Angeklagte wies einen Blutalkoholwert von 1,87 Promille auf. Sein Verhalten im Krankenhaus wurde hingegen mit Schläfrigkeit und extrem langsamen Reaktionen protokolliert.
Die Staatsanwaltschaft sah darin jedoch keinen Grund, von einer verminderten Schuldfähigkeit auszugehen. Der Angeklagte selbst erklärte, sich nicht an den Vorfall erinnern zu können. Ob dies am Alkohol lag oder ob er sich aus anderen Gründen nicht erinnern wollte, blieb offen.
In ihrem Plädoyer wertete die Staatsanwaltschaft zugunsten des Peiners, dass er bislang nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war und sich entschuldigt hatte. Zugleich sah sie es als erwiesen an, dass er Widerstand gegen die Polizeibeamten geleistet hatte.
Sie beantragte deshalb eine Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu je 35 Euro. Das wären insgesamt 1.400 Euro. Über seine Dolmetscherin ließ der Angeklagte vor Gericht erklären: „Es tut mir sehr leid, was passiert ist, und es wird nicht noch einmal vorkommen.“
Die Richterin folgte dem Antrag. In ihrer Urteilsbegründung erklärte sie, dass sie den Widerstand gegen die polizeilichen Maßnahmen als erwiesen ansehe und keinen Grund habe, der Aussage des Polizeibeamten nicht zu glauben. Dass niemand verletzt wurde, wertete sie positiv. Zugleich betonte sie jedoch, dass das Werfen der Ordner gefährlich hätte enden können, wenn jemand am Kopf getroffen worden wäre.
Der Angeklagte nahm das Urteil an. Neben der Geldstrafe muss der 27-Jährige die Verfahrenskosten und die Auslagen tragen. Auch die Staatsanwaltschaft legte kein Rechtsmittel ein.