„Dies endet nicht nach dem gesetzlich festgelegten Zeitraum“, schreibt der NABU. Auch nach dem 15. Juli seien viele Wildtiere auf Rücksichtnahme angewiesen, insbesondere Nachzügler und Spätbrüter. In vielen Bundesländern gelte eine ganzjährige Leinenpflicht, um genau diesen Schutz zu gewährleisten.
„Bei einigen Wildtieren ist der Nachwuchs zum jetzigen Zeitpunkt noch sehr jung und hat einen unausgeprägten Fluchtinstinkt. Diese jungen Tiere sind besonders gefährdet, wenn sie von Hunden aufgeschreckt werden. Selbst wenn ein Hund erfolglos jagt, kann dies zu großem Stress und Energieverlust bei den Wildtieren führen“, heißt es weiter. „Dadurch werden sie geschwächt und in Zeiten, die von Nahrungsengpässen geprägt sind, kann das den nachträglichen Tod bedeuten.“
Eine besondere Gefahr bestehe für Bodenbrüter, also Vogelarten, die ihre Nester am Boden anlegen. Sie bringen ihrem Nachwuchs aktuell noch die Futtersuche bei und sind deshalb durch freilaufende Hunde stark gefährdet. Der NABU Niedersachsen empfiehlt grundsätzlich, Hunde in naturnahen Gebieten an der Leine zu führen – auch außerhalb der Brut- und Setzzeit.
In Naturschutzgebieten gilt ohnehin das ganze Jahr über die Leinenpflicht für Hunde sowie das Wegegebot. Ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen müssen dort beachtet werden. Andernfalls droht ein Bußgeld. „Durch das freiwillige Anleinen leisten Hundebesitzende einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Wildtiere und tragen dazu bei, dass unsere Natur und Artenvielfalt erhalten bleibt“, so ein Mitarbeiter des Nabu Niedersachsen.
Der NABU Niedersachsen empfiehlt für einen umsichtigen und rücksichtsvollen Umgang in und mit der Natur allgemein folgende Verhaltensregeln:
• Hunde an der Leine: Hunde werden von anderen Tieren immer als Bedrohung gesehen. In vielen Bundesländern gilt daher im Sommerhalbjahr oder ganzjährig Leinenzwang. Auch das Aufsammeln der Hinterlassenschaften sollte sich für verantwortungsvolle Hundehalter von selbst verstehen.
• Nicht vom Weg abkommen: Wer im Offenland auf den Wegen bleibt, minimiert Störungen in der Brut- und Setzzeit automatisch. In fast allen Naturschutzgebieten gilt ohnehin ein strenges Wegegebot, dort sollte man unbedingt die ausgewiesenen Betreuungs- und Ruhezonen beachten. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
• Abstand halten: Unbedingt ausgewiesene Betreuungs- und Ruhezonen in Schutzgebieten beachten. Sie markieren Bereiche, in denen sensible Arten sich zurückziehen. Das gilt auch für Flüsse und Seen.
• Leise statt laut: Ob Musik oder laute Stimmen: Lärm stört nicht nur andere Erholungssuchende, sondern vor allem viele Tiere. Diese sind meist deutlich lärmempfindlicher als wir Menschen.
• Nichts hinterlassen: Abfall ist nicht immer zu vermeiden, ob Plastik oder Bananenschalen. In der Natur hat er aber nichts zu suchen. Bitte unbedingt wieder mit nach Hause nehmen.
• Nicht zündeln: Rauchen, Grillen und offenes Feuer werden schnell zu einer großen Gefahr. Viele unterschätzen auch den Schaden, den achtlos weggeworfene Zigarettenstummel anrichten. Diese enthalten viele Schadstoffe und Plastik, die so unkontrolliert in unsere Natur gelangen und sich dort anreichern.