„An meiner kritischen Haltung und der der rot-grünen Landesregierung zu einem Endlager Schacht Konrad ohne bundesweiten Standortvergleich und fehlender Rückholbarkeit ändert das nichts“ schreibt, Umweltminister Christian Meyer in einer Pressemitteilung. Die Prüfung des Antrags der Umweltverbände war keine politische, sondern eine rechtliche Frage, ob ausreichende Gründe gibt, die damalige Genehmigung zu widerrufen oder zurückzunehmen.“
Das Ministerium bewertet die Anträge als „unzulässig bzw. unbegründet“. Es hat nach eigenen Worten in der Begründung der Entscheidung sowohl die juristischen als auch die fachlichen Aspekte auf mehr als 120 Seiten ausführlich dargelegt. Dabei wurden nur Aspekte geprüft, die nach der Genehmigung 2002 neu eingetreten oder neu hinzugekommen sind. „Ein Blankocheck für die Sicherheit ist es nicht – und auch nicht dazu, ob Schacht Konrad heute noch genehmigungsfähig wäre“, so Christian Meyer. Auch wenn der Antrag auf vollständige Rücknahme der Genehmigung endgültig abzulehnen sei, lasse sich daraus keine Festlegung für die Zukunft ableiten.
Der Minister verweist auf die „Überprüfung der sicherheitstechnischen Anforderungen des Endlagers Konrad“ (ÜSIKO) nach dem jetzigen Stand von Wissenschaft und Technik. „Dabei wird wissenschaftlich geprüft, ob es neue Erkenntnisse gibt, die für ein Endlager für schwach und mittelradioaktive Abfälle zu Änderungen führen. Sollten nach Abschluss der Phase 2 der ÜSIKO neue Erkenntnisse vorliegen, die wesentlichen Änderungen des Planfeststellungsbeschlusses erfordern, wäre ein förmliches Änderungsverfahren durchzuführen“, so der Minister. „Einen Sicherheitsrabatt darf es nicht geben.“
NABU und BUND bedauern in einer gemeinsamen Reaktion die Entscheidung des Umweltministeriums. Aus Sicht der Verbände lagen die rechtlichen Voraussetzungen eines Widerrufs des Planfeststellungsbeschlusses vor. Denn Schacht Konrad sei als Lager für schwach- und mittelradioaktiven Atommüll ungeeignet, eine Langzeitsicherheit nicht gegeben. „Radioaktive Abfälle in eine alte Eisenerzgrube zu bringen, ohne Rückholbarkeit oder Reversibilität zu gewährleisten und ohne genaue Kenntnis der geologischen Verhältnisse, ist unverantwortlich gegenüber künftigen Generationen“, heißt es in einer Pressemitteilung.
Die Entscheidung des Ministeriums können die Verbände daher nicht nachvollziehen und prüfen nun gemeinsam mit dem „Bündnis Salzgitter gegen Schacht KONRAD“, ob sie Klage einreichen werden. „Eine rein juristische Prüfung, wie das Ministeriums sie durchgeführt hat“, ist aus Sicht von NABU und BUND „nicht zielführend“.
Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) „begrüßt“ nach eigenen Worten die Entscheidung des Niedersächsischen Umweltministeriums. „Diese Feststellung bestätigt erneut, dass der Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad rechtens ist“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die BGE kündigt an, die Errichtung des Endlagers Konrad weiter zügig voranzutreiben, „damit der Großteil der schwach- und mittelradioaktiven Abfälle aus Deutschland sicher endgelagert werden kann“.
Die Vorsitzende der Geschäftsführung der BGE, Iris Graffunder, findet die Entscheidung richtig und wichtig für die gesamte Entsorgungsstrategie der radioaktiven Abfälle in Deutschland. Sie ist davon überzeugt, dass das Endlager Konrad ein sicherer Ort für die schwach- und mittelradioaktiven Abfälle ist. Thomas Lautsch, technischer Geschäftsführer der BGE betont: „Mit dem Planfeststellungsbeschluss für das Endlager Konrad haben wir eine robuste Grundlage für die Errichtung, den Betrieb und die Stilllegung des Endlagers Konrad. Die Errichtung erfolgt auf dieser Basis und wird zudem nach dem aktuellen technischen Regelwerk umgesetzt.“