„Wir sind für den deutlichen Ausbau der Windenergie in der Region. Mit unserer regionalen Planung von Vorrangflächen leisten wir einen enormen Beitrag für die klimaschonende und autarke Energieversorgung unseres Landes“, betont Verbandsvorsitzender Detlef Tanke. „Die Planung soll allen Beteiligten Sicherheit geben: Kommunen, Investoren und Bürgerschaft – und das langfristig, da wir das vorgegebene Ziel für 2032 schon mit dieser Planung erreichen wollen.“
Eigentlich gibt es ein Zwischenziel: bis Ende 2027 sollen 2,46 Prozent der Verbandsfläche beplant sein. Für ganz Niedersachsen wurde vom Bund ein Flächenziel von 2,2 Prozent vorgegeben. „Planung heißt auch Steuerung. Und Steuerung ist angesichts der aktuellen Gesetzeslage sowie der wirtschaftlichen Interessen an Windenergie sinnvoll und sehr notwendig“, erläutert Verbandsdirektor Ralf Sygusch. Erfolge keine Festlegung von Vorrangstandorten, habe Windenergie zukünftig generell auf allen Außenbereichsflächen Vorrang. Die sogenannte Superprivilegierung.
„Damit könnten auf fast der Hälfte der gesamten Fläche der Region Windenergieanlagen entstehen“, so Ralf Sygusch. Der Regionalverband habe die Aufgabe und den Anspruch, alle Interessen an regionalen Flächen neutral untereinander abzuwägen. Er unterstütze damit die Weiterentwicklung der Region und sichere gleichzeitig Räume für festgelegte Funktionen.
„Unsere Planung sorgt für eine geordnete Entwicklung von Windenergieflächen in der Region“, ergänzt Anna Weyde, erste Verbandsrätin und Leitung der Abteilung Regionalentwicklung. „Andere Flächen bewahren wir zum Beispiel für Naturschutz, Naherholung, Hochwasservorsorge oder Wirtschaftsflächen. Nur mit der Konzentration der Windenergieanlagen in Vorrangflächen ist überhaupt eine effiziente Windstromnutzung möglich.“
In Niedersachsen stellen in der Regel Landkreise und kreisfreie Städte eine Planung für ihr Gebiet auf. Im Großraum Braunschweig hat der Regionalverband die Regionalplanung von den Landkreisen und kreisfreien Städten als gesetzliche Aufgabe übertragen bekommen. Das ist laut Sygusch auch gut so: „Der Vorteil ist: Wir schauen auf die gesamte Region und können, wo es sinnvoll ist, auch landkreisübergreifende Flächen planen. Außerdem muss nicht jeder alleine den doch sehr aufwendigen Planungsprozess durchlaufen.“
Die Auswahl der Vorrangflächen für Windenergie erfolgt nach einheitlichen Kriterien. Zunächst werden alle Flächen ausgeschlossen, die ganz klar nicht geeignet sind, weil sie bereits mit einer anderen Nutzung versehen sind. Das sind Siedlungsflächen, Wasserflächen, Flugverkehr-Bereiche oder Naturschutzgebiete. Nach Abzug dieser Flächen hat der Regionalverband weitere regionsweit einheitliche Kriterien bestimmt.
■ Die Politik des Verbandes hatte gefordert, dass der bisherige 1-Kilometer-Abstand zu Siedlungen auch in Zukunft erhalten bleibt. „Damit verbunden ist der Schutz des direkten Lebensumfelds der Menschen in unserer Region, und daran soll nicht gerüttelt werden“, macht Detlef Tanke deutlich. Das Flächenziel wird erreicht, indem im Vergleich zur aktuellen Planung die Vorrangflächen für Windenergie näher beisammen sein können. Der Mindestabstand lag vorher bei mindestens drei bis fünf Kilometern, jetzt sind es nur noch mindestens zwei Kilometer.
Außerdem werden kleine Bereiche von Wäldern, Teile sogenannter Vorbehaltsgebiete Wald, behutsam für Windkraft geöffnet. Das war in der bisherigen Planung ausgeschlossen. Dabei wurde darauf geachtet, dass möglichst wenige Eingriffe in die Wälder erfolgen und hochwertige Wälder geschont werden. „Nahezu alle Harzer Wälder sind weiterhin ausgenommen“, stellt Weyde klar. „Einige Standorte, die bereits an Stromnetz und Straßen angeschlossen sind, ragen nun aber in Nadelwälder hinein.“
„Die Flächen, die wir ermittelt haben, bieten kaum noch Auswahlpotenzial. Wir sind froh, dass wir das Flächenziel so erreicht haben,“ erläutert Weyde. „Rund 16.500 Hektar unserer Regionsfläche werden künftig für Windparks zur Verfügung stehen. Die Flächen zusammengerechnet haben die Größe von 23.110 Fußballfeldern.“
Die Planung des Regionalverbandes ist jetzt eine Positivplanung. Auch außerhalb der ausgewiesenen Gebiete können künftig Kommunen durch Bauleitplanung Flächen für Windenergieerzeugung ausweisen. Das war bisher nicht möglich. Am 5. Dezember entscheidet die Verbandsversammlung als politisches Entscheidungsgremium über die Auslegung dieser Planung. Anfang 2025 würde dann die Öffentlichkeitsbeteiligung starten. Wann die Planung in Kraft tritt, hängt maßgeblich von den Stellungnahmen ab. Bis zum Inkrafttreten der neuen Planung bleibt die bisherige Planung des Verbandes in Kraft. Bisher sind 1,3 Prozent der Regionsfläche als Vorrangflächen für Windenergie ausgewiesen