Geld für eine neue Drehleiter
Fahrzeug kostet 1,2 Millionen: Das Land unterstützt die Stadt Salzgitter mit 860.000 Euro

Einsatz im Posthof: Salzgitters Feuerwehr bekommt zusätzlich eine neue Drehleiter, allerdings dauert die Lieferung ein bis zwei Jahre.sz-pa/rk
Salzgitter. Freude bei der Stadt und der Feuerwehr. Das Land beteiligt sich zu großen Teilen am Kauf einer neuen Drehleiter. Das teilt die Verwaltung mit. Danach gab das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport bekannt, dass Salzgitter eine Bedarfszuweisung in Höhe von 840.000 Euro erhält, um sich eine weitere Drehleiter für die Berufsfeuerwehr zuzulegen.

Oberbürgermeister Frank Klingebiel spricht von einer „wirklich gute Nachricht“. Mit Hilfe der finanziellen Unterstützung des Landes könne die Stadt verstärkt in den Bevölkerungsschutz investieren. Eine weitere Drehleiter sei in der Flächenstadt dringend nötig.

„Diese bei Kosten von rund 1,2 Millionen Euro ausschließlich aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren, wäre ein kaum leistbarer Kraftakt gewesen.“ Mit der Förderung betrage der Eigenanteil noch etwa 360.000 Euro.

Feuerwehrdezernent Eric Neiseke ergänzt: „Die Notwendigkeit einer zusätzlichen Drehleiter beruht auf der Analyse eines externen Gutachters und den Ergebnissen verschiedenster Arbeitsgruppen der Feuerwehr Salzgitter.“ Durch die Bedarfszuweisung könne die Verwaltung den Kauf nun einleiten.“ Arne Sicks, Leiter der Berufsfeuerwehr, schränkt allerdings ein: „Bis zur Lieferung werden allerdings zwei bis drei Jahre vergehen. Das hängt mit den derzeit langen Lieferfristen zusammen.“

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat mitgeteilt, dass 33 besonders finanzschwache niedersächsische Kommunen noch in diesem Jahr wegen besonderer Aufgaben gefördert werden.

Die Bedarfszuweisungen haben eine Gesamthöhe von insgesamt rund 22,8 Millionen Euro. Damit werden notwen­dige kommunale Investitionen für abwehrende Brandschutzmaßnahmen wie die Beschaffung von Feuerwehrfahrzeugen oder Baumaßnahmen an Feuerwehrgebäuden gefördert. Durch diese Form der Bedarfszu­weisung werden einzelne kommunale Maßnahmen und Projekte in einer Höhe von maximal 1,5 Millionen Euro unterstützt.

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