Die Grundsteuer kann sich für jede Eigentümerin und für jeden Eigentümer – abhängig von der Festsetzung des Grundsteuermessbetrages durch das Finanzamt Wolfenbüttel – dennoch bereits jetzt verändern. Der Bescheid über die ab 1. Januar 2025 zunächst zu zahlende Steuer geht den Betroffenen in diesen Tagen zu. Bei Fragen zur neuen Grundsteuer bittet der Fachdienst Haushalt und Finanzen der Stadt Salzgitter um Beachtung des dem Grundsteuerbescheides beigefügten Informationsblattes der Finanzverwaltung. Diesem kann die richtige Ansprechpartnerin oder der richtige Ansprechpartner entnommen werden.
Die Grundsteuern für 2025 werden auch weiterhin jeweils am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Für Steuerpflichtige, die sich für eine jährliche Zahlung entschieden haben, werden die Grundbesitzabgaben am 1. Juli 2025 fällig.