Durch die Genehmigung müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte der betroffenen Flächen laut Paragraph 44 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) dem Unternehmen die nötigen Vorarbeiten gestatten. Diese können unter anderem Baugrunduntersuchungen, Untersuchungen von Grund- und Oberflächengewässern, bodenkundliche Kartierungen oder geophysikalische Messungen sein.
Die Gasunie ist ein Fernleitungsnetzbetreiber im Sinne des EnWG. Für den Transport von Wasserstoff plant das Unternehmen den Bau und den Betrieb der ETL 186, die auf etwa 23 Kilometern Länge von Peine über das Gebiet der Gemeinden Vechelde und Lengede nach Salzgitter führen soll. Die Leitung wurde bei der Bundesnetzagentur als Teil des Wasserstoff-Kernnetzes beantragt, da im Raum Salzgitter eine hohe Nachfrage nach Wasserstoff absehbar wird. Die Bundesnetzagentur hat dafür ihre Genehmigung am 22. Oktober 2024 erteilt.
Der Anbindepunkt 1 findet sich nördlich der Landesstraße 321, dann verläuft die Strecke zwischen Dungelbeck und Woltorf vorbei an Sierße, passiert Bettmar im Westen und Vechelde im Osten, weiter geht es zwischen Liedingen und Köchingen, es folgen Bodnestedt und Vallstedt, ehe die unterirdische Trasse nördlich Engelnstedts auf das Stadtgebiet Salzgitters trifft und dann unter der A39 hindurch an der Übergabestation bei der Salzgitter AG endet.
„Ein Raumordnungsverfahren ist für die ETL 186 nicht nötig“, heißt es in einer Pressemitteilung. Das habe der dafür zuständige Regionalverband Großraum Braunschweig (RGB) im Ergebnis seiner Prüfung vom 8. Juni 2023 festgestellt, als die Leitung noch unter der Bezeichnung ETL 184 geplant wurde. Für die jetzige ETL 186 konzentrieren sich die Planungen auf die Korridor-Variante 2a. Für die Leitung dürften laut Schätzung der Gasunie etwa 23 Millionen Euro nötig sein. „Die Kosten werden über die Netzgebühren von den Verbrauchern getragen“, so Pressesprecher Philipp Bergmann Korn auf Nachfrage der Redaktion.
Für das nun zu führende Planfeststellungsverfahren, das auch eine Umweltverträglichkeitsprüfung enthält, muss die Gasunie umfangreiche umweltfachliche Untersuchungen sowie Vorarbeiten für die technische Planung vornehmen. Das erfordert, die betroffenen Flächen und Grundstücke zu betreten. Nähere Informationen über die Arbeiten, insbesondere aber die Listen der betroffenen Flurstücke, können in den Rathäusern der betroffenen Gemeinden eingesehen werden oder finden sich im Internet. Kontakt zur Gasunie kann über das mit der Planung der ETL 186 beauftragte Ingenieurbüro ILF Beratende Ingenieure GmbH mit Sitz in Bremen aufgenommen werden per E-Mail an wegerecht-186@Gasunie.de.
https://www.lbeg.niedersachsen.de/bergbau/genehmigungsverfahren/aktuelle_planfeststellungsverfahren/.