Für diejenigen, die bereits im Besitz eines EU-Kartenführerscheins sind, enden die Fristen in den kommenden Jahren unabhängig vom Geburtsjahr gestaffelt. Entscheidend ist das Datum der Ausstellung des EU-Kartenführerscheins. Eine Übersicht dazu findet sich auf der Internetseite der Stadt auf www.salzgitter.de unter dem Stichwort „Führerscheintausch“.
Bürgerinnen und Bürger, die vor 1953 geboren wurden und noch einen Papierführerschein besitzen, haben bis zum 19. Januar 2033 Zeit für den Umtausch. Der Fachdienst BürgerService, Ausländerangelegenheiten und Wahlen weist ferner darauf hin, dass die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr zum 1. Januar 2025 „aufgrund gestiegener Herstellungs- und Versandkosten der Bundesdruckerei“ angehoben wurde. Für den Umtausch eines Papierführerscheins inklusive Direktversand nach Hause werden daher nun 32,90 Euro erhoben. Termine für die Beantragung des Führerscheinumtauschs können online www.salzgitter.de oder unter Telefon (05341) 839-3000 vereinbart werden.