An dem ABend geht es um mehrere Fragen: Wieso wird die Genehmigung von Schacht KONRAD nochmal beklagt? Warum ist Schacht KONRAD als Atommülllager nicht geeignet? Wie ist der Stand der Klage, wann kommt es zur Gerichtsverhandlung? Warum ist die Einlagerung von Atommüll nur mit Rechtsbeugung möglich? Liegt der Müll besser in Schacht KONRAD als in den Zwischenlagern? Was soll mit den radioaktiven Abfällen geschehen?
Die AG Schacht Konrad erinnert daran, dass ein Endlager nur in Betrieb gehen darf, wenn die Langzeitsicherheit nach aktuellem Stand von Wissenschaft und Technik erwiesen ist. Dies sei bei Schacht KONRAD nicht der Fall. „Die Lücken im Sicherheitsnachweis sind eklatant und mannigfaltig. Das Niedersächsische Umweltministerium und die Betreiberin berufen sich auf die Sicherheitsanforderungen von 1983 – das ist nicht nur falsch, sondern gefährlich“, warnt die AG.
„Aktuell gibt es noch nicht mal ein einziges Abfallgebinde, das in Schacht KONRAD eingelagert werden dürfte“, heißt es weiter in einer Pressemitteilung. Kein einziges erfülle die aktuellen Anforderungen an den Grund- und Trinkwasserschutz. „Doch an Schacht KONRAD wird festgehalten“, bemängeln die Kritik und werfen dem Land als Genehmigungsbehörde vor, das geltende Recht zu beugen. „Nur weil die Entscheidungsträger nicht zugeben wollen, dass ein falscher Standort gewählt wurde“, mutmaßt die Arebeitsgemeinschaft. Umso wichtiger sei die Klage für die Aufebung des Planfeststellungsbeschlusses, die jetzt eingereicht worden ist. „Nur so kann das nächste atomare Desaster nach der ASSE II in der Region verhindert werden.“