Salzgitter profitiert vom „Pakt für Kommunalinvestitionen“
Frank Klingebiel rechnet mit 7,851 Millionen Euro Landesmitteln in den kommenden zwei Jahren

Frank Klingebiel blickt optimistisch in die Zukunft.Foto: RUDOLF KARLICZEKRudolf KARL
Salzgitter. Positive Aussichten für Salzgitter: Sofern der Niedersächsische Landtag dem entsprechenden Entwurf des Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes der Niedersächsischen Landesregierung vom 29. Juli zustimmt, wird die Stadt in 2025 und 2026 insgesamt 7,851 Millionen Euro aus dem Jahresüberschuss des Landeshaushaltes 2024 für zusätzliche städtische Investitionen erhalten.

„Diesem Gesetzentwurf gingen intensive und harte Verhandlungen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit der Nds. Landesregierung voraus“, sagt Oberbürgermeister Frank Klingebiel. „Am 14.März haben wir unter Leitung des ehemaligen Ministerpräsidenten Stephan Weil und Teilnahme der Innenministerin Daniela Behrens sowie des Finanzministers Gerald Heere den Knoten durchgeschlagen.“ Von dem zu erwartenden Jahresüberschuss des Landeshaushaltes 2024 soll ein Betrag von 600 Millionen Euro zur Unterstützung der kommunalen Investitionstätigkeit in den Jahren 2025 und 2026 vom Land Niedersachsen bereitgestellt werden. „Dies ist ein erstes Signal der Landesregierung zur Unterstützung der Kommunen, die flächendeckend mit ihren kommunalen Haushalten wegen der jahrelangen Erfüllung unterfinanzierter Staatsaufgaben in eine so noch nicht dagewesene Schieflage gekommen sind“, führt Klingebiel weiter aus. Inzwischen sei ein entsprechender Förderbescheid des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport - unter Vorbehalt des Landtagsbeschlusses - bei der Stadt Salzgitter eingegangen.

„Heute ist ein guter Tag für Salzgitter und alle niedersächsischen Kommunen. Unsere Stadt erhält vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages zum Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFÖG) in diesem Jahr rund 5,234 Millionen Euro und im kommenden Jahr weitere 2,617 Millionen, um damit wichtige investive Maßnahmen finanzieren zu können“, konkretisiert der Orberbürgermeister. Das Wichtigste sei, dass der Name des Gesetzentwurfes zwar sperrig ist und bürokratisch klingt, während es der Mittelabruf und die Verwendung es aber nicht sein sollen. „Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens, zu denen auch der Niedersächsische Städtetag (NST) zählt, dessen Vizepräsident ich bin, und die Niedersächsiche Landesregierung haben im März 2025 den Pakt für Kommunalinvestitionen unterzeichnet, der uns als Kommunen spürbar entlasten soll.“

Zentraler Bestandteil des Paktes ist das sogenannte Kommunalförderinvestitionsprogramm in Höhe von 600 Millionen Euro, das die Landesregierung den Kommunen ab 2025 zur Verfügung stellen will. Und das wohlgemerkt weitgehend ohne Auflagen und mit stark vereinfachter Nachweisführung gegenüber dem Land Niedersachsen.

„Auch das war eine wesentliche Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens gegenüber der Landesregierung, denn wir als Kommunen leiden unter der Töpfchenwirtschaft und der damit verbundenen kleinteilig Regulation des Landes und des Bundes!, bemängelt der Oberbürgermeister. Er werde mit seinem Führungsteam prüfen, wofür das zu erwartende Geld am Besten eingesetzt werden soll und nach dem Gesetzesbeschluss dem Rat einen entsprechenden Beschlussvorschlag zur Entscheidung unterbreiten. „Grundsätzlich zulässig nach dem Gesetzentwurf ist, dass aus diesen Landesmitteln neue Investitionen oder bereits etatisierte Investitionen finanziert werden können, um unseren städtischen Haushalt entlasten zu können“, sagt Klingebiel abschließend.

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