So hilft die Stadt den Investoren
Ost-Westsiedlung: Denkmalschutz gelockert,
Zuschüsse für Sanierungsmaßnahmen

So sollen die Wohnhäuser später aussehen: Andreas Schürmann (Investor, rechts) zeigt Oberbürgermeister Frank Klingebiel und Stadtbaurat Michael Tacke das gewünschte Ergebnis der Sanierungsarbeiten in der Emsstraße.foto: sz-pa/rk
Salzgitter. In Verbindung mit dem Start der Sanierungsarbeiten in der Ostsiedlung in Salzgitter-Bad weist die Stadt daraufhin, das der Rat im Dezember 2024 das „Standortbezogene Immobilienentwicklungskonzept“ beschlossen hat. Damit sei eine „zeitgemäße und bedarfsgerechte Immobilienentwicklung unter gelockerten Denkmalschutzauflagen“ möglich, ohne den denkmalschutzwürdigen Charakter der Siedlung zu beeinträchtigen.

Bereits seit Anfang 2024 gilt eine kommunalen Förderrichtlinie, um interessierte Eigentümerinnen und Eigentümern in der Ost- und Westsiedlung finanziell zu unterstützen. Sie können im Rahmen der für beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen städtische Mittel in Höhe von bis zu maximal 45 Prozent der Kosten erhalten. Das Ergebnis: Bisher sind 23 Förderanfragen im Rathaus eingegangen, fünf Förderverträge wurden abgeschlossen.

Bei der Sanierung der beiden Wohnhäuser in der Emsstraße 7 und 9 wird mit Geld der Stadt der Bau der Balkone sowie die Herstellung der Außenanlagen anteilig bezahlt. Aber auch Bund und Land beteiligen an der energetischen Sanierung und über die KFW-Förderung. Noch bis zum 31. Dezember 2025 können Fördermittel im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „SZ-Bad/Ost- und Westsiedlung“ beantragt werden. Informationen finden Interessierte unter www.salzgitter.de/sozialestadt, oder sie können sich dazu an das Referat „Stadtumbau und Soziale Stadt“ wenden unter Telefon (05341) 839-3474) oder per E-Mail an stadtumbau@stadt.salzgitter.de.

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