Bereits seit Anfang 2024 gilt eine kommunalen Förderrichtlinie, um interessierte Eigentümerinnen und Eigentümern in der Ost- und Westsiedlung finanziell zu unterstützen. Sie können im Rahmen der für beabsichtigte Sanierungsmaßnahmen städtische Mittel in Höhe von bis zu maximal 45 Prozent der Kosten erhalten. Das Ergebnis: Bisher sind 23 Förderanfragen im Rathaus eingegangen, fünf Förderverträge wurden abgeschlossen.
Bei der Sanierung der beiden Wohnhäuser in der Emsstraße 7 und 9 wird mit Geld der Stadt der Bau der Balkone sowie die Herstellung der Außenanlagen anteilig bezahlt. Aber auch Bund und Land beteiligen an der energetischen Sanierung und über die KFW-Förderung. Noch bis zum 31. Dezember 2025 können Fördermittel im Rahmen der städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „SZ-Bad/Ost- und Westsiedlung“ beantragt werden. Informationen finden Interessierte unter www.salzgitter.de/sozialestadt, oder sie können sich dazu an das Referat „Stadtumbau und Soziale Stadt“ wenden unter Telefon (05341) 839-3474) oder per E-Mail an stadtumbau@stadt.salzgitter.de.