Erhöhtes Parkentgelt ist Privatsache
Auf immer mehr Grundstücken lassen die Eigentümer den Verkehr überwachen

Salzgitter. Die Stadt macht darauf aufmerksam, dass „erhöhte Parkentgelte“, die auf privaten Parkplätzen erhoben werden, keine kommunalen Verwarn- oder Bußgelder, sondern sind, sondern zivilrechtliche Forderungen in Form einer Vertragsstrafe. Denn immer mehr Supermarktbetreiber und Unternehmen beauftragen private Dienstleister, ihre Kundenparkplätze zu überwachen. Es gelten dann die jeweiligen Bedingungen, die allerdings auf dem Gelände auf einem Schild kenntlich gemacht werden müssen. Bei Verstößen werden zivilrechtliche Forderungen in Form von erhöhten Parkentgelten geltend gemacht. 

„Es handelt sich hierbei ausdrücklich nicht um Verwarn- oder Bußgelder der Stadt Salzgitter, sondern um private Vertragsstrafen, auf dessen Höhe die Stadt keinen Einfluss hat“, heißt es aus dem Rathaus. „Es gelten dabei die Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.“ Die Einführung einer Bewirtschaftung privater Kundenparkplätze sei weder anzeige- noch genehmigungspflichtig. Für die Übermittlung der Halterdaten durch die zuständige Behörde gelten die gesetzlichen Vorgaben des Straßenverkehrsgesetzes.  

Sollten Bürger oder Bürgerinnen die Rechtmäßigkeit einer solchen Vertragsstrafe in Frage stellen, „sollten sich diese mit dem Parkplatzbetreiber oder dem beauftragten Dienstleister in Verbindung setzen oder müssen privatrechtlich gegen die Forderung vorgehen“, teilt die Stadt mit.

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