Der Hinweisgeber alarmierte daraufhin die Polizei in Gebhardshagen und übergab den Beamten das fidele und offensichtlich gesunde Tier. Die verständigten eine Wildtierhilfe, die sich dem Baby-Fuchs annahm. Die Polizei appelliert in diesem Zusammenhang an die bestehende Verpflichtung, dass zum Schutz der Wildtiere alle Hunde in der Zeit vom 1. April bis 15. Juli angeleint werden müssen -insbesondere während der Brut-, Setz- und Aufzuchtzeit.
Sollte jemand ein Jungtier entdecken, bittet die Polizei darum, dieses niemals anzufassen. Es würde dabei den Geruch der Menschen annehmen., was dazu führt, dass die Nachkommen von den Eltern nicht mehr angenommen werden. Die Polizei appelliert daran, das Aufzuchtverhalten in der Tierwelt zu respektieren: In der Natur blieben Jungtiere auch über eine längere Zeit alleine. Dies sei eine normale naturbedingte Verhaltensweise. „Die Jungtiere befinden sich in dieser Zeit in keiner bedrohlichen oder gefährlichen Situation.“ Wertvolle Hinweise erhalten Interessierte über die Jägerschaften.