Der bildet die städtebaulichen Leitvorstellungen und Anwendungsregelungen bei der Anwendung des Bauturbos im Stadtgebiet ab und ist bei entsprechenden Vorhaben anzuwenden. Er enthält allgemein gültige Leitlinien, Hinweise zur Zulässigkeit und zu möglichen Einschränkungen, erläutert die Zustimmungsfristen und schafft Transparenz für das Verfahren.
Die wesentlichen Kernaussagen sind dabei: Kein Bau-Turbo, wenn eine öffentliche Erschließung erforderlich wird, wenn mit erheblichen Umweltauswirkungen zu rechnen ist. Eine Anwendung ist nicht möglich in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten, die maximale Flächengröße für die Anwendung beschränkt sich auf 10.000 Quadratmeter (1 Hektar). Im Außenbereich ist der Bauturbo nur im Zusammenhang mit bestehenden Siedlungsbereichen möglich, es gilt ein besonderer Schutz der Ortsränder und Schutz des Außenbereichs vor Zersiedelung.
Der Leitfaden ist auf der Internetseite der Stadt Salzgitter einsehbar unter www.salzgitter.de/bauturbo. Wer ein Bauvorhaben über den Bauturbo abwickeln will, sollte sich im Rathaus beraten lassen. Termine werden über das Fachgebiet Bauordnung vergebe unter Tel. (05341) 8393645 oder per E-Mail an:bauordnung@stadt.salzgitter.de.