Grünes Licht für Kommunale Wärmeplanung

Salzgitter. Der Rat hat die Kommunale Wärmeplanung für die Stadt Salzgitter beschlossen. Nach Paragraf 20 des Niedersächsischen Klimagesetzes und des Gesetzes für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze waren alle Kommunen mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern verpflichtet, bis spätestens 30. Juni 2026 einen Wärmeplan für ihr Hoheitsgebiet zu erstellen.

Dieser enthält eine Bestandsanalyse, eine Potenzialanalyse, ein Zielszenario und eine Umsetzungsstrategie zur Senkung und treibhausgasneutralen Deckung des Wärmebedarfs Mit dem Beschluss wird in Salzgitter eine Grundlage für die strategische Planung zur klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 unterstützt. Nach aktueller Rechtslage wird die Kommunale Wärmeplanung alle fünf Jahre fortgeschrieben.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger finden die ausführlichen Informationen rund um die Kommunale Wärmeplanung auf der Internetseite der Stadt. Vorgestellt werden beispielsweise die zukünftige Situation der Wärmenetzversorgungsgebiete in den sieben Ortschaften. Fragen beantwortet das Klimaschutzteam der Stadt per E-Mail an klimaschutz@stadt.salzgitter.de oder unter Tel. (05341) 839-4470.

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