Am 11. April hatte die Ratsvorsitzende zu Beginn der Sitzung beim Thema Tagesordnung erklärt, dass zwei neue Punkte in diese aufgenommen werden sollten und über diese Änderung im Ablauf abstimmen lassen. Bei einer Gegenstimme, die des Samtgemeindebürgermeisters, wurde das dann auch beschlossen. Im neuen Tagesordnungspunkt mit der laufenden Nummer 24 ging es um „die sofortige Aufhebung des Verbots zur Wahrnehmung der Dienstgeschäfte“ von Rymas sowie die Unterrichtung desselben darüber – und zwar durch Ehrhoff. Ferner sollte alles, was den Kämmerer betrifft, in der Folge nur noch vom Rat entschieden werden dürfen. Alle Ratsmitglieder außer dem Verwaltungschef stimmten dafür. Gleiches galt für TOP 25, die Besorgung eines Rechtsbeistands für den Rat in Sachen Abwahl des Bürgermeisters.
Gegen diese Beschlüsse des Gremiums hat Dennis Ehrhoff mit Datum vom 14. April bei der Kommunalaufsicht des Landkreises Einspruch eingelegt und dies allen Ratsmitgliedern schriftlich mitgeteilt. Er beruft sich auf den §88 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der einem Hauptverwaltungsbeamten (HVB) die Möglichkeit des Einspruchs eröffnet, wenn er einen Beschluss für rechtswidrig hält. Ehrhoff nennt formale Fehler. So sei in Sachen Rymas der Antrag verspätet eingereicht worden. Auch habe es weder in der Sitzung noch danach eine Beschlussempfehlung oder Begründung gegeben, eine „Überprüfbarkeit konnte daher nicht stattfinden“. Die Geschäftsordnung des Rates sei nicht beachtet worden. Regelwidrig gewesen sei, dass es keine Aussprache gegeben habe, sondern sogleich nach Verlesen der Beschlussempfehlung zur Abstimmung gebeten worden sei.
Neben Formfehlern bemängelt der Einspruch, dass „auch materielle Defizite“ vorzuliegen scheinen. Und: „Wenn der Beschluss unwirksam ist, greift §88 NKomVG nicht. Der Beschluss ist dann nicht existent.“ Auch beim Thema Rechtsbeistand macht Ehrhof die gleichen formalen Fehler geltend. Die Antragsfrist sei nicht beachtet worden: „Ein dringlicher Fall scheint ausgeschlossen.“ In Ermangelung einer „Tischvorlage“ habe das gesprochene Wort gegolten, welches allerdings nicht mit der Protokollantin abgestimmt worden sei. Aber auch hier moniert der Einspruch einen „materiellen Fehler“, rechtlich hätte nur ein einstimmiger Beschluss erfolgen können. „Denn wenn die Kosten nicht von der Verwaltung getragen werden, wegen fehlerhafter Beauftragung, oder die Definition der notwendigen Auslagen von Ratsmitgliedern nicht gegeben ist, dann ist auch eine Kostenübernahmeerklärung jedes Ratsmitglieds einzureichen“, heißt es im schriftlichen Einspruch wörtlich weiter.
Ratsvorsitzende Klose zeigte sich nicht einfach nur überrascht von dem, was der Bürgermeister „veranstaltet“, sondern auch irgendwie erschüttert: „So schlecht denken, wie er handelt, kann ich gar nicht.“ Ob das, was im Einspruch stehe, „richtig ist“ und der besagte Paragraf des NKomVG den Einspruch rechtfertige, könne sie und könnten vermutlich auch die anderen Ratsmitglieder nicht prüfen. Deshalb werde man dies voraussichtlich selber bei der Kommunalaufsicht erfragen: „Man kann ja Vieles einfach mal so in den Raum werfen“, spekuliert Klose darauf, dass beim Einspruch möglicherweise Hand und Fuß fehlen. Dessen unbenommen und mit Blick auf die Haushaltsprobleme der Samtgemeinde sei es „wahnwitzig, wenn man als Verwaltungschef verhindern will, dass der Mitarbeiter, den wir jetzt so dringend brauchen, zurückkommt“.
In jedem Fall heißt es im Paragrafen §88, dass, wenn der HVB Einspruch einlegt, „die Vertretung über die Angelegenheit in einer Sitzung, die frühestens drei Tage nach der ersten Beschlussfassung stattfinden darf, nochmals zu beschließen“ habe. Im vorliegenden Fall wären es laut Klose der Verwaltungsausschuss und der Samtgemeinderat, für die Ehrhoff noch einmal Sitzungen anberaumen müsste, wenn die Kommunalaufsicht entscheidet, dass die Beschlüsse tatsächlich zu beanstanden sein. „Es ist alles ein bisschen kompliziert“, so die Ratsvorsitzende. Wohl wahr, denn laut §88 könnte Ehrhoff theoretisch auch eine zweite Beschlussfassung der Behörde als rechtswidrig melden und ihr diesen, seinen Standpunkt darlegen.